Geschäftsführer haftet auch, wenn er seine Pflichten nicht kennt: Ein GmbH-Geschäftsführer kann eine Pflichtverletzung nicht damit entschuldigen, dass er seine Grundpflichten nicht gekannt hat.
(mehr …)Schlagwort: Irrtum
Ein Irrtum ist eine falsche Annahme über die Wirklichkeit, die aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen getroffen wird. Im Strafrecht kann ein Irrtum unter Umständen zum Freispruch führen, wenn er bei Begehung der Tat so erheblich war, dass dem Täter keine Strafbarkeit vorgeworfen werden kann.
In Deutschland stellen sich im Zusammenhang mit Irrtümern besonders viele strafrechtliche Fragen. So kann ein Irrtum den Vorsatz bei einer Tat ausschließen. Auch bei der Beurteilung von Schuld- oder Schuldfähigkeitsfragen kann ein Irrtum relevant sein.
Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts und kann Unternehmen und Privatpersonen in Irrtumsangelegenheiten unterstützen und beraten. Er kann z. B. bei der Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Irrtümern behilflich sein oder bei der Beurteilung von Fragen der Schuld oder der Schuldfähigkeit beratend zur Seite stehen.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Urteil im Bußgeldverfahren gegen einen Telekommunikationsdienstleister
Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber unangemessen hoch sei. Die Kammer hat das Bußgeld von ursprünglich 9,55 Millionen Euro daher auf 900.000 Euro herabgesetzt (LG Bonn, 29 OWi 1/20 LG).
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Cannabidiol (CBD) – CBD Legal?
Cannabidiol strafbar: Ist CBD legal oder ist es strafbar Cannabidiol (CBD) zu kaufen? Es gibt dazu eine Vielzahl von Beiträgen und Texten – und in der Tat habe ich hierzu in meiner Praxis auch Fälle, in denen Menschen darauf verweisen, im Vertrauen auf die (vermeintliche) Legalität von CBD Bestellungen getätigt zu haben.
Gleich wie man es sieht – und manche wollen es ja krampfhaft so sehen, dass es erlaubt ist: Lieber nichts bestellen.
(mehr …)Teilverzicht auf Verwertungsverbot des § 252 StPO
Ist ein Teilverzicht auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO möglich? Der Bundesgerichtshof widmet sich in einer aktuellen Entscheidung dieser für die Strafverteidigung hochbrisanten Thematik.
(mehr …)Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
E-Scooter und Alkohol: Zu zwei vollkommen unterschiedlichen Sichtweisen kamen jetzt das Landgericht (LG) Halle und das Amtsgericht (AG) München, als es um Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter ging.
Insbesondere die Frage, ob ein E-Scooter eher der Gattung eines Kraftfahrzeugs oder eines Fahrrads zugehörig ist, hat Auswirkungen auf das Strafmaß. Es kommt auch darauf an, ob die sog. Regelvermutung (des § 69 Strafgesetzbuch (StGB): Entziehung der Fahrerlaubnis), wann eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, als erfüllt ein- geschätzt wird.
(mehr …)Weitere Beiträge zum Thema Alkohol und eScooter bei uns:
- Landgericht Wuppertal, 25 Qs 63/21 (922 Js 3738/21) – mit Darstellung des Streits hinter der Problematik
- Bundesgerichtshof zu den Feststellungen zum eScooter bei Trunkenheitsfahrt
- Landgericht Osnabrück zu den Promillegrenzen auf einem eScooter
- Landgericht (LG) Halle und Amtsgericht (AG) München zu Trunkenheitsfahrten mit einem E-Scooter
- OLG Frankfurt zum Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt auf eScooter
- Passend dazu: OLG Karlsruhe zu Alkohol auf Pedelecs
- Übersicht zu Promillegrenzen im allgemeinen

Fahrlässige Tötung durch Schadsoftware im Krankenhaus?
Wer macht sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar, wenn ein Schadsoftware-Befall in einem Krankenhaus zu einem Todesfall führt? Hintergrund dieser Fragestellung ist ein Vorfall an der Düsseldorfer Uniklinik, der durch Verwicklungen im Ablauf der Behandlung einer Frau zu deren – wohl vermeidbaren – Tod führte weswegen aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen.
Dass der Befall des Krankenhauses dabei wohl unbeabsichtigt war, weil eigentliches Ziel die Universität war, verdeutlicht lediglich die Brisanz der Thematik. Und in der Tat ist es dringend notwendig, auf diesen Problembereich zu blicken.
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Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen vereinsrechtliches Betätigungsverbot („Vereinsverbot“)
Der Bundesgerichtshof (3 StR 52/20) konnte klarstellen, dass sich der für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot („Vereinsverbot“) erforderliche mindestens bedingte Vorsatz auf die Existenz des gegen den Verein verfügten vollziehbaren Verbots erstrecken muss. Dies setzt voraus, dass der Täter zumindest in laienhafter Parallelwertung eine hinreichend deutliche Vorstellung davon hat.
(mehr …)Blankettstrafgesetz
Es gibt im Strafrecht auch so genannte Blankettstrafgesetze: Diese liegen vor, wenn sie das tatbestandliche Unrecht nicht vollständig selbst beschreiben, sondern erst noch ausgefüllt werden müssen, etwa durch weitere Gesetze oder auch behördliche Verfügungen. Bei einem Blankettstrafgesetz beschränkt sich der Vorsatz grundsätzlich auf die Kenntnis der Umstände, die zu dem aus Blankett und blankettausfüllender Norm „zusammengelesenen“ Gesamttatbestand gehören, und nur die Unkenntnis dieser Umstände begründet einen Tatbestandsirrtum – wohingegen ein Irrtum über Bestehen, Gültigkeit, Anwendbarkeit, Inhalt und Reichweite der blankettausfüllenden Norm als solcher allenfalls einen Verbotsirrtum darstellen kann (BGH, 1 StR 242/95, 3 StR 295/12). Bei Strafnormen, die den Verstoß gegen eine behördliche Einzelanordnung regeln, gilt, dass deren Existenz vom Vorsatz umfasst sein muss und somit ein Irrtum hierüber § 16 Abs. 1 StGB unterfällt (BGH, 3 StR 52/20).
Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
Vorsatz bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Es ist gefestigte Rechtsprechung, dass ein vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a Abs. 1 und 2 StGB) nur dann vorliegt, wenn der Täter auch die außerstrafrechtlichen Wertungen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – zumindest als „Parallelwertung in der Laiensphäre“ – nachvollzogen hat, er also seine Stellung als Arbeitgeber und die daraus resultierende sozialversicherungsrechtliche Abführungspflicht zumindest für möglich gehalten und deren Verletzung billigend in Kauf genommen hat.
(mehr …)Scheinselbständigkeit

Bei uns im Blog finden sich zahlreiche Informationen zur Scheinselbständigkeit als erster Einstieg, wobei wir auch verteidigend und beratend im Arbeitsstrafrecht tätig sind:
- Wann liegt Scheinselbstständigkeit vor: Kriterien für Scheinselbstständigkeit
- Scheinselbstständigkeit und Arbeitgeberbegriff im Arbeitsstrafrecht
- Statusfeststellungsverfahren
- Keine Gültigkeit des Statusfeststellungsverfahrens bei Betriebsübergang
- Risiko §266a StGB
- Keine Sozialabgabenpflicht für OHG-Gesellschafter
- Scheinselbstständigkeit eines Programmierers
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt bei freien Mitarbeitern
- Abgrenzung von Arbeitsverhältnis zu freiem Dienstverhältnis
- Schätzung bei §266a StGB und Hochrechnung der Netto- auf Bruttolöhne
- Einziehung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- Exkurs: Faktischer Geschäftsführer und Strohmann-Geschäftsführer
- Steuerhinterziehung und Arbeitgeber-Abgaben – Notwendige Feststellungen
- Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
- Vorsätzliches Handeln bei pflichtwidrig unterlassenem Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Zivilrechtliche Haftung des Geschäftsführers beim Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Verjährungsfrist bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
Verjährung von Ordnungswidrigkeit: Die Verjährung im Ordnungswidrigkeitenrecht bedeutet, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit das mögliche Fehlverhalten des Bürgers vom Staat nicht mehr geahndet werden kann, wenn nicht bestimmte Handlungen des Staates erfolgt sind.
Doch wann tritt die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ein? Sie finden im Folgenden einige Ausführungen dazu, wann eine Ordnungswidrigkeit verjährt ist.
(mehr …)Fordern überhöhter Preise ist nicht automatisch Betrug
Überhöhte Preise sind nicht automatisch ein Betrug: Alleine das Verlangen und Vereinbaren eines bestimmten, gegebenenfalls auch überhöhten Preises umfasst nämlich nicht ohne Weiteres die schlüssige Erklärung, die Leistung sei ihren Preis auch wert:
(mehr …)Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit und Üblichkeit des Preises; es ist vielmehr Sache des Vertragspartners, abzuwägen und zu entscheiden, ob er das geforderte Entgelt aufwenden will. So besteht für den Verkäufer bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich auch keine Pflicht zum Offenle- gen des Werts des Kaufobjekts, selbst wenn dieser erheblich unter dem ver- langten Preis liegt. Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat
BGH, 1 StR 113/19 unter Verweis auf BGH, 5 StR 547/14Fahrzeughalter und Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Mit Wirkung seit dem 19. Oktober 2017 ist der Wortlaut der Vorschrift des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (§ 30 Abs. 3 Satz 1 StVO) geändert worden. Seitdem ist der Fahrzeughalter -oder ein von ihm beauftragter Fahrzeugdisponent – nicht mehr Normadressat des Sonn- und Feiertagsfahrverbots. Das bedeutet, es kommt für diese eine Verurteilung nur unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 OWiG in Betracht, wenn gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot verstossen wird. Das aber setzt die vorsätzliche Mitwirkung an der vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit des Fahrzeugführers voraus.
(mehr …)Klage des Scheinselbstständigen ist nicht treuwidrig
Beim Landesarbeitsgericht Köln, 6 Sa 668/19, ging es um einen Scheinselbstständigen, der tatsächlich Arbeitnehmer war – was sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer nicht wussten und zuerst auch nicht wollten bei der Einstellung. Erst als der Scheinselbstständige einen Gründungszuschuss einklagen wollte und ihm das Sozialgericht attestierte, tatsächlich Arbeitnehmer zu sein, strebte er eine Klage gegen den Arbeitgeber an. Dieser wollte auf eine treuwidrigkeit hinaus – und wurde damit nicht gehört.
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Diebstahl an Müll in Mülltonne
Weggeworfener Müll in Mülltonne kann gestohlen werden: Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln (III-1 RVs 78/20) hat eine Verurteilung wegen Diebstahls von Kunstwerken des Kölner Künstlers Gerhard Richter bestätigt. Die konkrete Strafe muss allerdings neu festgesetzt werden.
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