Sicherungsverwahrung – in Stuttgart ist man beleidigt

Das Thema Sicherungsverwahrung bei den “10 Jahres Fällen” beschäftigt die Oberlandesgerichte bekanntlich und dabei gibt es ja nun keine einheitliche Linie: Wo z.B. Köln und Stuttgart sich strikt weigern zu entlassen, wollen u.a. Hamm und Frankfurt a.M. strikt entlassen. Auf Grund einer Änderung der Strafprozessordnung sind diese Fälle m.E. nun ohnehin dem BGH vorzulegen, was das OLG Stuttgart nun auch zum wiederholten Male tut. Freilich scheint es den Richtern nicht möglich, dies zu tun, ohne eine bissige Bemerkung in Richtung ihrer Kollegen in Hamm & Co. abzusondern:

Die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 01.07.2010 – 3 Ws 539/10), Hamm (Beschluss vom 06.07.2010 – 4 Ws 157/10), Karlsruhe (Beschluss vom 15.07.2010 – 2 Ws 458/09) und Schleswig (Beschluss vom 15.07.2010 – 1 Ws 267 und 268/10 –) haben in sog. Zehnjahresfällen das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 schematisch vollstreckt […]

Dem Leser fällt hoffentlich die feine Note auf, die dezente Fesstellung, dass die alle nur “schematisch vollstreckt” haben. Insofern kann ich beruhigen: Keines der Urteile ist ein schematisches “Der EGMR sagt es, wir müssen es nun immer umsetzen”, sondern vielmehr – übrigens so wie die anderen Urteile – eine recht dezidierte Auseinandersetzung. Aber auch Richter sind am Ende nur Menschen, genauso geprägt von Eitelkeiten und Stolz wie jeder andere Mensch auch.

Zum Thema Sicherungsverwahrung und “Altfälle”:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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