Ein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn ihn ein Ehegatte während des Getrenntlebens und auch längere Zeit nach der Scheidung nicht geltend macht (Zeitmoment) und der andere aufgrund eingetretener „Funkstille“ dieses Verhalten dahin verstehen kann, dass von einer weiteren Geltendmachung der Hausratsteilung abgesehen wird (Umstandsmoment).Das musste sich eine Frau sagen lassen, die die Verteilung des Hausrats bzw. eine Ausgleichszahlung von ihrem ehemaligen Ehemann verlangte. Da die Parteien nach dem Auszug der Frau aber schon mehrere Jahre getrennt lebten, lehnte das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg den Anspruch ab. Die Frau habe nach Ansicht der Richter ihr Recht verwirkt, weil sie es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht habe. Daher durfte sich der Ehemann nach dem gesamten Verhalten seiner Ex-Frau darauf einrichten, dass diese das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (OLG Naumburg, 3 UF 24/07).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.