Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders als das OLG Frankfurt vor kurzem, aber in der Tradition anderer Landgerichte vorher. Tenor: WLAN-Inhaber müssen ihr Netz gegen unberechtigte Nutzung schützen. Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig, der Weg zum OLG ist offen.
Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese hier eingestellt.
- Zuständigkeit nach § 14 Abs. 2 IRG - 5. März 2026
- Zerschlagung des globalen Datenleak-Forums LeakBase - 4. März 2026
- Steuerstrafrecht: Umsatzsteuerkarussell und Luxus PKW 2026 - 4. März 2026
