Google hilft: Pflege der digitalen Identität

Google möchte den Internetnutzer unterstützen und bietet ein wenig Hilfe, wenn man seine “digitale Identität” im Internet pflegen möchte. Dazu wurde als erstes das Google Dashboard um den Punkt “Ich im Internet” erweitert (zum Betrachten ist ein Google-Account nötig). Darüber kann man zum einen Benachrichtigungen verwalten, wenn irgendwo im Netz persönliche Daten auftauchen – und es gibt Links zu Hilfeseiten, die durchaus brauchbar sind.

So sollte durchaus jeder Internetnutzer einmal die Seite “So schützen Sie ihren Ruf im Internet” gelesen haben. Schon der erste Hinweis, “Suchen Sie nach sich selbst” ist ebenso profan wie sinnvoll – und keineswegs selbstverständlich. Spätestens im Bereich “Persönliche Informationen im Internet” liest man dann unbequeme Wahrheiten, die erfahrenen Internetnutzern keineswegs unbekannt sind. Angefangen vom “Überlegen Sie es sich lieber zweimal, bevor Sie persönliche Informationen online stellen” bis hin zum “Reagieren Sie mit positiven Informationen auf negative Informationen”. Dabei ist gerade letzteres der Punkt, den sich Unternehmen besonders zu Herzen nehmen müssen, bevor sie auf jede Kritik mit der juristischen Keule antworten und es ggfs. noch schlimmer machen.

Mein Rat: Lesen Sie zumindest die obigen beiden verlinkten Seiten und denken Sie über das nach, was Sie dort finden.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Kontaktieren Sie mich für eine Beratunginformieren Sie sich hier über meine Arbeit in der Strafverteidigung oder meine Beratung im IT-Recht inklusive IT-Compliance.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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