Google möchte den Internetnutzer unterstützen und bietet ein wenig Hilfe, wenn man seine „digitale Identität“ im Internet pflegen möchte. Dazu wurde als erstes das Google Dashboard um den Punkt „Ich im Internet“ erweitert (zum Betrachten ist ein Google-Account nötig). Darüber kann man zum einen Benachrichtigungen verwalten, wenn irgendwo im Netz persönliche Daten auftauchen – und es gibt Links zu Hilfeseiten, die durchaus brauchbar sind.
So sollte durchaus jeder Internetnutzer einmal die Seite „So schützen Sie ihren Ruf im Internet“ gelesen haben. Schon der erste Hinweis, „Suchen Sie nach sich selbst“ ist ebenso profan wie sinnvoll – und keineswegs selbstverständlich. Spätestens im Bereich „Persönliche Informationen im Internet“ liest man dann unbequeme Wahrheiten, die erfahrenen Internetnutzern keineswegs unbekannt sind. Angefangen vom „Überlegen Sie es sich lieber zweimal, bevor Sie persönliche Informationen online stellen“ bis hin zum „Reagieren Sie mit positiven Informationen auf negative Informationen“. Dabei ist gerade letzteres der Punkt, den sich Unternehmen besonders zu Herzen nehmen müssen, bevor sie auf jede Kritik mit der juristischen Keule antworten und es ggfs. noch schlimmer machen.
Mein Rat: Lesen Sie zumindest die obigen beiden verlinkten Seiten und denken Sie über das nach, was Sie dort finden.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.