eAutos: Bundesrat will privaten Einbau von Ladestellen erleichtern

Um die Elektromobilität zu fördern möchte der Bundesrat den privaten Einbau von Lade­ stellen für Elektrofahrzeuge erleichtern. In einem am 11.10.2019 beschlossenen Gesetzent­ wurf schlägt er Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsgesetz vor.

Dazu: Vorgang beim Bundestag

Danach soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Lade­ station eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser ent­ scheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrats aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Ländervorstoß zu diesem Thema: Im Dezember 2017 hat er einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet (BR­Drs. 730/17). Darin geht es zusätzlich noch um die Förderung des altersgerechten Wohnens. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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