Hausrat: Minibagger kann Haushaltsgegenstand

Ein Minibagger kann bei abstrakter Betrachtung sowohl ein Haushaltsgegenstand sein als auch ein Gegenstand, der ausschließlich dem persönlichen Gebrauch oder den persönlichen Interessen eines Ehegatten dient. Anders als bei vielen Gegenständen, bei denen eine Nutzung für den gemeinsamen Haushalt bzw. die Hauswirtschaft naheliegend ist, ist dies bei einem Minibagger nicht der Fall.

Diese eher ungewöhnliche Bestimmung musste das Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 5.6.2019, 12 UF 37/1) treffen. Die Richter erklärten, dass Aufschluss dazu die Nutzung des Minibaggers in der Vergangenheit geben könne. Ein regelmäßiger, fortwährender Einsatz für familiäre Zwecke oder ein Einsatz für eine Vielzahl solcher Projekte spricht dabei für die Einordnung als Haushaltsgegenstand. Ein nicht regelmäßiger fortlaufender Einsatz des Minibaggers für lediglich ein Projekt innerhalb eines Jahres spricht dafür, dass die Freizeitgestaltung des Ehemanns für den Erwerb im Vordergrund stand und der Minibagger ein „Liebhaberobjekt“ des Ehemanns war.

Hier sprachen die Gesamtumstände dafür, dass es sich primär um einen Gegenstand für den persönlichen Gebrauch des Ehemanns handelte, der gelegentlich auch für familiäre Zwecke eingesetzt werden sollte. Damit ist der Bagger kein gemeinsames Eigentum der Eheleute geworden. Die Ehefrau kann somit nicht den hälftigen Verkaufserlös verlangen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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