Domainrecht: Nicht aus der Mode zu bekommen – Tippfehler-Domains

Aktuell wird wieder vor einer altbekannten Masche gewarnt: Wer Facebook.de eintippen möchte, sich aber dezent vertippt, landet bei einer „Umfrage“ (immer noch verfügbar), bei dem es wohl vor allem eine „Abo-Falle“ zu gewinnen gibt. Weitere Ausführungen zu dem Thema erübrigen sich, wer mit solchen Methoden wirbt, hat wohl nicht allzu viel Vertrauen verdient. Wenn es wie üblich gestaltet ist, gelten zudem meine üblichen Ausführungen zum Thema Abo-Falle.

Im übrigen: Über unsere Facebook-Seite wird regelmäßig auf solche „Probleme“ hingewiesen, nicht jeder Link landet hier im Blog. Etwas umfassender, keineswegs aber „erschlagend“, erhalten Sie Hinweise dieser Art, wenn Sie auf unserer Facebook-Seite mitlesen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.