Aktuell wird wieder vor einer altbekannten Masche gewarnt: Wer Facebook.de eintippen möchte, sich aber dezent vertippt, landet bei einer „Umfrage“ (immer noch verfügbar), bei dem es wohl vor allem eine „Abo-Falle“ zu gewinnen gibt. Weitere Ausführungen zu dem Thema erübrigen sich, wer mit solchen Methoden wirbt, hat wohl nicht allzu viel Vertrauen verdient. Wenn es wie üblich gestaltet ist, gelten zudem meine üblichen Ausführungen zum Thema Abo-Falle.
Im übrigen: Über unsere Facebook-Seite wird regelmäßig auf solche „Probleme“ hingewiesen, nicht jeder Link landet hier im Blog. Etwas umfassender, keineswegs aber „erschlagend“, erhalten Sie Hinweise dieser Art, wenn Sie auf unserer Facebook-Seite mitlesen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.