Sextortion

Sextortion ist ein perfides Vorgehen mit massivem Druck: Hier verschafft sich der Täter Videoaufnahmen, die Betroffene bei sexuellen Handlungen zeigen. Dabei läuft es regelmässig über eine „Anbahnungsphase”, in welcher der Täter zunächst in sozialen Netzwerken mit seinem späteren Opfer Kontakt aufbaut. Es präsentiert sich auf digitalen Plattformen als attraktives Gegenüber, macht seinem Opfer Komplimente und baut so eine Vertrauensbeziehung auf.

Irgendwann kommt dann der Vorschlag, in einen Videochat zu wechseln wo dann nach kurzer Zeit dazu aufgefordert wird, sich vor der Kamera zu entblößen oder an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Um die Hemmschwelle zu senken, zeigt sich der Täter (angeblich, ggfs. handelt es sich um Videos aus anderer Quelle) ebenfalls nackt oder befriedigt sich selbst. Das Opfer agiert dann im Glauben einer tatsächlichen Chatbekanntschaft und macht mit. ohne zu wissen, dassdDer Täter den Videochat aufzeichnet und nun Bild- bzw. Videomaterial erlangt. Anschließend werden die Opfer zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert, wobei das massive Schamgefühl geradezu erdrückend ist.

Übrigens: In einer anderen Variante werden Opfer in eine Wohnung gelockt und dort überfallen!

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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