Sextortion

Sextortion ist ein perfides Vorgehen mit massivem Druck: Hier verschafft sich der Täter Videoaufnahmen, die Betroffene bei sexuellen Handlungen zeigen. Dabei läuft es regelmässig über eine „Anbahnungsphase“, in welcher der Täter zunächst in sozialen Netzwerken mit seinem späteren Opfer Kontakt aufbaut. Es präsentiert sich auf digitalen Plattformen als attraktives Gegenüber, macht seinem Opfer Komplimente und baut so eine Vertrauensbeziehung auf.

Irgendwann kommt dann der Vorschlag, in einen Videochat zu wechseln wo dann nach kurzer Zeit dazu aufgefordert wird, sich vor der Kamera zu entblößen oder an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Um die Hemmschwelle zu senken, zeigt sich der Täter (angeblich, ggfs. handelt es sich um Videos aus anderer Quelle) ebenfalls nackt oder befriedigt sich selbst. Das Opfer agiert dann im Glauben einer tatsächlichen Chatbekanntschaft und macht mit. ohne zu wissen, dassdDer Täter den Videochat aufzeichnet und nun Bild- bzw. Videomaterial erlangt. Anschließend werden die Opfer zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert, wobei das massive Schamgefühl geradezu erdrückend ist.

Übrigens: In einer anderen Variante werden Opfer in eine Wohnung gelockt und dort überfallen!

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.