Sextortion

Sextortion ist ein perfides Vorgehen mit massivem Druck: Hier verschafft sich der Täter Videoaufnahmen, die Betroffene bei sexuellen Handlungen zeigen. Dabei läuft es regelmässig über eine „Anbahnungsphase”, in welcher der Täter zunächst in sozialen Netzwerken mit seinem späteren Opfer Kontakt aufbaut. Es präsentiert sich auf digitalen Plattformen als attraktives Gegenüber, macht seinem Opfer Komplimente und baut so eine Vertrauensbeziehung auf.

Irgendwann kommt dann der Vorschlag, in einen Videochat zu wechseln wo dann nach kurzer Zeit dazu aufgefordert wird, sich vor der Kamera zu entblößen oder an sich selbst sexuelle Handlungen vorzunehmen. Um die Hemmschwelle zu senken, zeigt sich der Täter (angeblich, ggfs. handelt es sich um Videos aus anderer Quelle) ebenfalls nackt oder befriedigt sich selbst. Das Opfer agiert dann im Glauben einer tatsächlichen Chatbekanntschaft und macht mit. ohne zu wissen, dassdDer Täter den Videochat aufzeichnet und nun Bild- bzw. Videomaterial erlangt. Anschließend werden die Opfer zur Zahlung eines Geldbetrags aufgefordert, wobei das massive Schamgefühl geradezu erdrückend ist.

Übrigens: In einer anderen Variante werden Opfer in eine Wohnung gelockt und dort überfallen!

Dazu auch:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.