Bilanz der Fi­nanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit im Jahr 2020

Das Bundesfinanzministerium hat die Jahresergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für das Jahr 2020 mitgeteilt. Diese hat nach eigenen Angaben über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). 

Die steigenden Zahlen dürften nicht zuletzt auf die Corona-Verbote zurückzuführen sein – während Schwarzarbeit sonst ganz klassisch der Umgehung von Abgaben und Steuern dient, dürfte gerade im Jahr 2020 nackte Existenzangst viele Gewerbetreibende in die Schwarzarbeit getrieben haben. Wer nicht mehr seiner Gewerbstätigkeit nachgehen darf, zugleich aber Ordnungswidrigkeiten automatisch begeht, wenn er etwa seine Pflegeversicherungsbeiträge nicht zahlt, der wägt schnell ab, ob er nicht kurzerhand illegal seine Tätigkeit ausübt. Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen dürften sich die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten von Gewerbetreibenden auf durchaus höherem Niveau halten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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