Geschiedenenunterhalt: Berücksichtigung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindung ist im Rahmen des Unterhaltsrechts als Einkommen auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen und nicht wie sonstiges Vermögen zu behandeln.Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auch, wenn alsbald eine neue Arbeitsstelle mit geringeren Einkünften gefunden werde. Die Abfindung diene dazu, diese vorgenannten Einkünfte möglichst lang angemessen aufzustocken, um allen Beteiligten eine gleitende Umstellung auf die veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen (OLG Hamm, 11 UF 84/06).
- Klage im Arbeitsprozess muss klar formuliert sein - 27. April 2024
- Data Culture: Bedeutung der Datenkultur in Unternehmen - 27. April 2024
- Die ökonomischen Auswirkungen der generativen KI - 27. April 2024