20 Standardfälle, Strafrecht

 Die beiden Werke von Jan Niederle überzeugen durch eine klare Schwerpunktsetzung. Es ist dringend anzuraten, die Fälle aus beiden Büchern (je nach Übung) komplett und ernsthaft durchzuarbeiten. Die Fälle sind allesamt relativ kurz, das mag auf den ersten Blick verunsichern – aber dennoch: Es sind herausragende Bücher die sofort vermitteln worauf es ankommt und was man auf jeden Fall können muss. Man sollte nicht der Versuchung erliegen und davon ausgehen, dass die Übung mit diesen Büchern alleine den Schein sichert, aber es sind auf jeden Fall Grundlagen für ein professionelles Lernen und sie bilden einen soliden Wissens-Grundstock

Das Buch für Fortgeschrittene setzt den Schwerpunkt der Fälle im Strafrecht BT. Während im ersten Buch vorwiegend AT Probleme -eben entsprechend zum kleinen Schein im Strafrecht!- behandelt werden, geht es nun um die Details der “grossen Fälle”.

Insbesondere der Preis von nicht mal 7 Euro pro Buch macht es, gerade in Anbetracht der konzentrierten Fälle, besonders attraktiv. Wie bereits gesagt: Nicht von der Dünne des Buches abschrecken lassen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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