20 Standardfälle, Strafrecht

 Die beiden Werke von Jan Niederle überzeugen durch eine klare Schwerpunktsetzung. Es ist dringend anzuraten, die Fälle aus beiden Büchern (je nach Übung) komplett und ernsthaft durchzuarbeiten. Die Fälle sind allesamt relativ kurz, das mag auf den ersten Blick verunsichern – aber dennoch: Es sind herausragende Bücher die sofort vermitteln worauf es ankommt und was man auf jeden Fall können muss. Man sollte nicht der Versuchung erliegen und davon ausgehen, dass die Übung mit diesen Büchern alleine den Schein sichert, aber es sind auf jeden Fall Grundlagen für ein professionelles Lernen und sie bilden einen soliden Wissens-Grundstock

Das Buch für Fortgeschrittene setzt den Schwerpunkt der Fälle im Strafrecht BT. Während im ersten Buch vorwiegend AT Probleme -eben entsprechend zum kleinen Schein im Strafrecht!- behandelt werden, geht es nun um die Details der „grossen Fälle“.

Insbesondere der Preis von nicht mal 7 Euro pro Buch macht es, gerade in Anbetracht der konzentrierten Fälle, besonders attraktiv. Wie bereits gesagt: Nicht von der Dünne des Buches abschrecken lassen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.