Im Strassenverkehr sind leider Verhaltensweisen gewissermaßen „Alltag“, die sich dann, wenn es einmal schiefgeht, richtig böse rächen. Dazu gehört, dass man auch mal das als Fahrtfläche nutzt, was dafür vielleicht nicht gedacht, aber eben vorhanden ist. Gar nicht selten sieht man z.B., dass jemand abbiegen möchte und dabei recht langsam wird. Das folgende KfZ möchte nicht warten und fährt dann an dem abbiegenden Fahrzeug vorbei, notfalls auch mal über Bordsteine oder „Mittelinseln“.
Das OLG Düsseldorf (I-1 U 152/10) hat nun festgestellt, dass jemand, der einen Unfall dadurch verursacht, dass er eine Verkehrsinsel verbotswidrig überfährt, am Ende einen Verursachungsbeitrag von 75% zu tragen hat. Man sollte sich also gut überlegen, was man im Strassenverkehr zum Befahren nutzt – und was besser nicht.
Dazu auch:
- Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt – kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung - 10. Oktober 2023
- Strafbarkeit nach §315b StGB: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - 26. September 2022
- Fahrtenbuch: Wann sind Ermittlungen notwendig - 29. Oktober 2021