Vorsicht: Verkehrsinseln sind für Fußgänger

Im Strassenverkehr sind leider Verhaltensweisen gewissermaßen „Alltag“, die sich dann, wenn es einmal schiefgeht, richtig böse rächen. Dazu gehört, dass man auch mal das als Fahrtfläche nutzt, was dafür vielleicht nicht gedacht, aber eben vorhanden ist. Gar nicht selten sieht man z.B., dass jemand abbiegen möchte und dabei recht langsam wird. Das folgende KfZ möchte nicht warten und fährt dann an dem abbiegenden Fahrzeug vorbei, notfalls auch mal über Bordsteine oder „Mittelinseln“.

Das OLG Düsseldorf (I-1 U 152/10) hat nun festgestellt, dass jemand, der einen Unfall dadurch verursacht, dass er eine Verkehrsinsel verbotswidrig überfährt, am Ende einen Verursachungsbeitrag von 75% zu tragen hat. Man sollte sich also gut überlegen, was man im Strassenverkehr zum Befahren nutzt – und was besser nicht.

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Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.