Wie verschiedenen Zeitungsberichten zu entnehmen ist, hat das Landgericht Schweinfurt in einem Fall von Waffenhandel über das Darknet auf eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten erkannt. Die Entscheidung ist vor allem in einem Hinblick von Interesse: Wie ich schon berichtet habe, zeigte sich auch hier, dass Ermittlungen im Darknet vor allem beim Versand der Waren von Erfolg gekrönt sein können. Anders herum sind Betroffene häufig zu Blauäugig, da diese gerne auf Packstationen setzen im Irrglauben, diese würden irgendeinen Schutz vor Ermittlungen bedeuten – im Zweifelsfall wird ein Observationsteam vor einer solchen Packstation platziert.
Zum Strafmaß oder sonstigen Umständen verbieten sich Anmerkungen, da gerade beim Handel mit Waffen die Anzahl der Taten und die konkret gehandelten Waffen ein erheblicher Strafzumessungsgrund sind.
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