Transparenzreport

Die grossen Internet-Diensteanbieter halten jeweils einen Transparenzreport bereit, mit dem sich nachvollziehen lässt, wie viele Behördenanfragen und auch Anordnungen es gegeben hat. Diese Reports zeigen ein Stück weit auf, wie begehrt digitale Daten bei Behörden sind, wobei sich die Daten auf jeweilige Regionen und Länder herunterbrächten lassen. Insoweit ist daran zu erinnern, dass viele Internet-Dienste beispielsweise inkriminierte Daten automatisch an Polizeibehörden melden.

Die bekanntesten Anbieter sind:

Update: Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2024 eine neue Benutzeroberfläche für die Transparenzdatenbank DSA sowie ein neues interaktives Dashboard eingeführt, das den Zugang zu zusammengefassten Informationen über die von Anbietern von Online-Plattformen eingereichten Begründungen erleichtert.

Bei der Transparenzdatenbank handelt es sich um ein neuartiges „regulatorisches Gedächtnis“, das die Begründungen sammelt, die Online-Plattformen gemäß dem Digital Services Act (DSA) vorlegen müssen, um den Nutzern zu erklären, warum der Zugang zu Inhalten entfernt oder eingeschränkt wurde. Die Transparenzdatenbank ist ein wichtiges Transparenzinstrument im Rahmen des DSA und bietet der Öffentlichkeit einen beispiellosen Zugang zu Daten über die Moderation von Online-Inhalten. Damit ist es eine Erweiterung der bisher singulär erstellten Transparenzreportings.

Solche Transparenzberichte sind zumindest bedingt aussagekräftig und zeigen das enorme Interesse der Behörden auf. Dabei sollten Betroffene nie unterschätzen, welche Bedeutung solche Daten haben, in die man viel hinein interpretieren kann.

Google-Transparenzbericht
Google-Transparenzbericht: Auskunftersuchen Deutschland

Auch ein Löschen von Konten ist je nach Zeitpunkt nur sehr begrenzt hilfreich, da mitunter – wie Facebook offenlegt – gelöschte Konten bewusst verfügbar gehalten werden, damit man auf die Daten weiter zugreifen kann.

Facebook-Transparenzreport
Facebook-Transparenzreport: Aufrechterhaltene Daten (insgesamt)

Interessant ist auch die Aufschlüsselung, welche Art von Daten abgefragt wird, wie man es etwa bei Microsoft sehen kann:

Microsoft-Transparenzreport: Datenabfragen in Deutschland
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.