Transparenzreport

Die grossen Internet-Diensteanbieter halten jeweils einen Transparenzreport bereit, mit dem sich nachvollziehen lässt, wie viele Behördenanfragen und auch Anordnungen es gegeben hat. Diese Reports zeigen ein Stück weit auf, wie begehrt digitale Daten bei Behörden sind, wobei sich die Daten auf jeweilige Regionen und Länder herunterbrächten lassen. Insoweit ist daran zu erinnern, dass viele Internet-Dienste beispielsweise inkriminierte Daten automatisch an Polizeibehörden melden.

Die bekanntesten Anbieter sind:

Update: Die Europäische Kommission hat am 31. Januar 2024 eine neue Benutzeroberfläche für die Transparenzdatenbank DSA sowie ein neues interaktives Dashboard eingeführt, das den Zugang zu zusammengefassten Informationen über die von Anbietern von Online-Plattformen eingereichten Begründungen erleichtert.

Bei der Transparenzdatenbank handelt es sich um ein neuartiges “regulatorisches Gedächtnis”, das die Begründungen sammelt, die Online-Plattformen gemäß dem Digital Services Act (DSA) vorlegen müssen, um den Nutzern zu erklären, warum der Zugang zu Inhalten entfernt oder eingeschränkt wurde. Die Transparenzdatenbank ist ein wichtiges Transparenzinstrument im Rahmen des DSA und bietet der Öffentlichkeit einen beispiellosen Zugang zu Daten über die Moderation von Online-Inhalten. Damit ist es eine Erweiterung der bisher singulär erstellten Transparenzreportings.

Solche Transparenzberichte sind zumindest bedingt aussagekräftig und zeigen das enorme Interesse der Behörden auf. Dabei sollten Betroffene nie unterschätzen, welche Bedeutung solche Daten haben, in die man viel hinein interpretieren kann.

Google-Transparenzbericht
Google-Transparenzbericht: Auskunftersuchen Deutschland

Auch ein Löschen von Konten ist je nach Zeitpunkt nur sehr begrenzt hilfreich, da mitunter – wie Facebook offenlegt – gelöschte Konten bewusst verfügbar gehalten werden, damit man auf die Daten weiter zugreifen kann.

Facebook-Transparenzreport
Facebook-Transparenzreport: Aufrechterhaltene Daten (insgesamt)

Interessant ist auch die Aufschlüsselung, welche Art von Daten abgefragt wird, wie man es etwa bei Microsoft sehen kann:

Microsoft-Transparenzreport: Datenabfragen in Deutschland
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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