Frankreich führt die „Online-Steuer“ ein

Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung von Steuern ja immer wieder einfallsreich – Frankreich setzt nun evt. einen neuen Trend: Wer in Frankreich Werbung schaltet, soll auf die gebuchten Dienste 1% Steuern zahlen. Das bedeutet, ein französisches Unternehmen, dass Google-Adwords-Werbung schaltet, soll 1% seiner Ausgaben als Steuer abführen müssen. Ein interessanter Ansatz, da man damit das Problem umgeht, dass viele Dienstleister in fremden Ländern sitzen – zugleich benachteiligt man den nationalen Handel, weswegen das Gesetz in Frankreich auch einiger Kritik ausgesetzt ist. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Steuer zum 1.7.2011 in Kraft tritt. (Das Gesetz dazu ist hier zu finden, französische Sprache natürlich).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.