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Frankreich führt die „Online-Steuer“ ein

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Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung von Steuern ja immer wieder einfallsreich – Frankreich setzt nun evt. einen neuen Trend: Wer in Frankreich Werbung schaltet, soll auf die gebuchten Dienste 1% Steuern zahlen. Das bedeutet, ein französisches Unternehmen, dass Google-Adwords-Werbung schaltet, soll 1% seiner Ausgaben als Steuer abführen müssen. Ein interessanter Ansatz, da man damit das Problem umgeht, dass viele Dienstleister in fremden Ländern sitzen – zugleich benachteiligt man den nationalen Handel, weswegen das Gesetz in Frankreich auch einiger Kritik ausgesetzt ist. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Steuer zum 1.7.2011 in Kraft tritt. (Das Gesetz dazu ist hier zu finden, französische Sprache natürlich).

Rechtsanwalt Jens Ferner
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