Frankreich führt die „Online-Steuer“ ein

Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung von Steuern ja immer wieder einfallsreich – Frankreich setzt nun evt. einen neuen Trend: Wer in Frankreich Werbung schaltet, soll auf die gebuchten Dienste 1% Steuern zahlen. Das bedeutet, ein französisches Unternehmen, dass Google-Adwords-Werbung schaltet, soll 1% seiner Ausgaben als Steuer abführen müssen. Ein interessanter Ansatz, da man damit das Problem umgeht, dass viele Dienstleister in fremden Ländern sitzen – zugleich benachteiligt man den nationalen Handel, weswegen das Gesetz in Frankreich auch einiger Kritik ausgesetzt ist. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Steuer zum 1.7.2011 in Kraft tritt. (Das Gesetz dazu ist hier zu finden, französische Sprache natürlich).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.