Der Gesetzgeber ist bei der Schaffung von Steuern ja immer wieder einfallsreich – Frankreich setzt nun evt. einen neuen Trend: Wer in Frankreich Werbung schaltet, soll auf die gebuchten Dienste 1% Steuern zahlen. Das bedeutet, ein französisches Unternehmen, dass Google-Adwords-Werbung schaltet, soll 1% seiner Ausgaben als Steuer abführen müssen. Ein interessanter Ansatz, da man damit das Problem umgeht, dass viele Dienstleister in fremden Ländern sitzen – zugleich benachteiligt man den nationalen Handel, weswegen das Gesetz in Frankreich auch einiger Kritik ausgesetzt ist. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Steuer zum 1.7.2011 in Kraft tritt. (Das Gesetz dazu ist hier zu finden, französische Sprache natürlich).
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.