Zwischen Junker und Reichhold liegt nicht viel und beim Lesen der Detail-Rezensionen merkt man, dass der Junker mich zuerst regelrecht begeistert hatte. Der mir erst später vorliegende Reichhold war aber didaktisch dann doch besser (was bei der Reihe „Lernbücher Jura“ generell der Fall ist). Ich empfehle daher erstmal den Reichhold, wer aber das Arbeitsrecht als Schwerpunktbereich belegen möchte, sollte an den Junker denken bzw. hier nochmal hineinsehen – der Lehrbuchcharakter könnte sich beim Schwerpunktbereich Arbeitsrecht doch bezahlt machen.
Der Dütz war sehr umfassend, aber didaktisch um Längen hinter Junker und vor allem Reichhold.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.