Abgründe: Der Streit um das Sorgerecht

Es ist nicht der Regelfall, aber leider auch nicht die “besondere Ausnahme”: Wenn Eltern von Kindern sich trennen, ist das meistens mit Streit verbunden. Verständlicherweise möchte im Regelfall auch niemand auf das Kind verzichten, wobei ich leider schon hier anmerken muss, dass es keine Seltenheit ist, dass das Kind (genauer: das Sorgerecht) letzten Endes für manchen nur zum Druckmittel verkommt, um bei seinem ehemaligen Partner – meist materielle – Zugeständnisse “herauszupressen”. Dass vor diesem Hintergrund nur allzu oft nicht harmonisch, sondern im Streit eine Regelung gefunden werden muss ist insofern voraussehbar.

Was mir aber ein paar Zeilen wert ist, sind die Methoden, mit denen manch einer vorgehen möchte und die sicherlich vielen (normalen) Menschen so nicht bekannt sind. So dachte ich vor vielen Jahren, als ich zum ersten Mal mit einem Mandanten konfrontiert wurde, dem seitens der Kindsmutter plötzlich vor Gericht vorgeworfen wurde, er würde seinen Sohn missbrauchen, dies wäre eine Ausnahme. Heute weiß ich leider, dass so etwas durchaus hin und wieder vorkommt – wobei ich eindringlich davor warnen möchte, es als “Normalfall” zu bezeichnen, zumal ich kürzlich in einem Gossen-Blättchen eine Andeutung in diese Richtung lesen durfte.

Dabei liegt mir gerade ein Beschluss des OLG Brandenburg (9 WF 95/10) vor, der deutlich macht, dass man solche Auswüchse auch bei Vätern finden kann (was gerne mal vergessen wird): Dort hatte der Kindsvater “ins Blaue hinein” behauptet, die Mutter würde nicht nur einer Tätigkeit in einem Bordell nachgehen, sondern zudem auch noch an dem so genannten “Borderline-Syndrom” erkrankt sein.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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