Der Gerichtshof der Europäischen Union (C-665/20 PPU X) klärte nun die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren.
(mehr …)Schlagwort: haftbefehl
Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Haftbefehl: Ein Haftbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der eine Person in Haft nehmen soll.
In unserer Kanzlei werden Sie umfassend bei einem Haftbefehl verteidigt und beraten!
Ein Haftbefehl wird im Rahmen eines Strafverfahrens erlassen, wenn ein dringender Tatverdacht gegen die betreffende Person besteht und Gründe vorliegen, die die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr belegen.
Der Haftbefehl ist eine besondere Form der Untersuchungshaft, die angeordnet werden kann, um eine Person während des laufenden Strafverfahrens in Haft zu nehmen. Ein Haftbefehl darf nur von einem Richter erlassen werden und muss begründet sein. Natürlich haben Sie gegen einen existierenden Haftbefehl auch Rechtsmittel, speziell Haftprüfung und Haftbeschwerde. Wir erklären Ihnen hier die Besonderheiten zu Rechtsmitteln bei einem Haftbefehl. Beachten Sie unsere Hinweise zur Flucht.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!


Encrochat-Zugriff führt zu weiteren Festnahmen
Bei Heise findet sich ein Bericht, der deutlich macht, wie gravierend die Ermittlungen dank des Zugriffs auf die Encrochat-Daten laufen – dabei liest es sich zuerst wie klassische Polizeiarbeit:
In den heutigen Morgenstunden vollstreckten Ermittlerinnen und Ermittler des Bundeskriminalamtes sowie der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse an über 20 Wohnanschriften in Berlin und zwei Objekten in Brandenburg und vollstreckten Haftbefehle gegen zwei Tatverdächtige.
Pressemitteilung der Polizei Berlin
Diese Maßnahmen beziehen sich auf mehrere Ermittlungskomplexe, in denen u.a. ein 44-jähriger und ein 22-jähriger Angehöriger einer arabischstämmigen Großfamilie sowie ein 22-jähriger Deutscher tatverdächtig sind.Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und Beweisverwertungsverbot findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK-StPO (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!Es zeigt sich eine neue Qualität: Durch Encrochat wird Zugriff auf innere Strukturen organisierter Kriminalität eröffnet, wobei die Ermittler – wie das Vorgehen in Berlin zeigt – keineswegs sofort zugreifen, sondern mitunter Maßnahmen grossflächig planen. Zugleich ist eines deutlich: Abgesehen von einer immer moderneren Pressearbeit scheint man „In Ruhe“ aufzuarbeiten. Man muss also weiterhin mit Ermittlungsmaßnahmen basierend auf Encrochat rechnen, die heiße Zeit ist noch lange nicht vorbei.
Digitale Beweismittel

Bei uns im Blog finden Sie eine Vielzahl von Beiträgen zu digitalen Beweismitteln, Rechtsanwalt Jens Ferner ist auf das Thema spezialisiert:
- Zugriffe der Polizei: WhatsApp-Nachrichten, Mails, TOR-Netzwerk, File-Carving, Predictive Policing und Kryptowährungen
- Zugriff auf Smartphones: Warum sind PINs gefährlich, wie arbeiten Ermittler und biometrische Merkmale dürfen erzwungen werden
- Digitale Beweismittel im deutschen Strafprozess
- Strafbarkeit wenn man sein Passwort nicht verrät?
- Foto von Fingerabdruck führt zu Encrochat-Nutzer
- Beiträge zu Encrochat
- Blackbox im PKW
- IT-Forensik: Welche Software nutzen Ermittler?
- Nachweis von Software-Urheberrechtsverletzung
- Wann ist eine Mail zugegangen?
- SIRIUS Report: Statistiken zur Verwendung digitaler Beweismittel in der EU
- EGMR zu digitalen Beweismitteln
- EUGH: Beweisverwertungsverbot bei mangelnder Verteidigung
- e-Evidence-Verordnung: Grenzüberschreitender Zugriff auf digitale Beweise in der EU ab 2026

Europäischer Haftbefehl: Keine Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafvollstreckung
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1845/18, 2 BvR 2100/18) hat klargestellt, dass die vorher von Fachgerichten für zulässig erachtete Überstellung nach Rumänien zum Zwecke der Strafverfolgung beziehungsweise der Strafvollstreckung die hier Betroffenen in ihrem Grundrecht aus Art. 4 Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) verletzt, denn:
(mehr …)Die Fachgerichte haben die Bedeutung und Tragweite des hier maßgeblichen Unionsgrundrechts aus Art. 4 GRCh verkannt und die damit verbundenen Aufklärungspflichten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Sie haben nicht hinreichend genau geprüft und aufgeklärt, ob eine konkrete Gefahr besteht, dass die Beschwerdeführer nach der Überstellung in Rumänien unmenschlichen oder erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt sind.

Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung
Der Bundesgerichtshof (StB 34/20) konnte klarstellen, dass zur Entscheidung über den Pflichtverteidigerwechsel nach Anklageerhebung ausschließlich der Vorsitzende des erkennenden Gerichts zuständig ist. Bis dahin nicht erledigte Beschwerden gegen insoweit ergangene Beschlüsse des Ermittlungsrichters sind ihm deshalb zur weiteren Entscheidung vorzulegen:
Mit Er- hebung der Anklage ist die ausschließliche Befugnis für Bestellungen von Pflichtverteidigern jedoch gemäß § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO auf den Vorsitzenden des mit dem Erkenntnisverfahren befassten Gerichts übergegangen (…) § 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO steht im Einklang mit dem unter anderem in § 162 Abs. 3 Satz 1 StPO und § 126 Abs. 2 Satz 1 StPO festgelegten Grundsatz, dass die Erhebung der öffentlichen Klage einen Verfahrenseinschnitt bildet, mit dem die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters endet und auf das erkennende Gericht übergeht (…)
Eine noch nicht erledigte Beschwerde gegen einen Beschluss des Ermittlungsrichters wird deshalb nach Anklageerhebung regelmäßig umgedeutet in einen (neuen) Antrag auf Erlass der begehrten oder Aufhebung der beanstandeten Maßnahme und ist als solche dem Gericht der Hauptsache vorzulegen. Eine Haftbeschwerde etwa verwandelt sich zu einem Antrag auf Haftprüfung vor dem Tatgericht (statt aller: OLG Hamm, Be- schluss vom 19. März 2013 – III-2 Ws 93/13, juris Rn. 7 mwN).
Beschwerden über Haftbeschränkungen gemäß § 119 Abs. 1 StPO und gegen nicht in Vollzug gesetzte Haftbefehle sind in Anträge auf Aufhebung der Entscheidungen umzudeuten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.Februar 2014 -3Ws122/14, NStZ-RR 2014, 217, 218 mwN). Die Anordnung, das Unterbleiben oder im Fall der Erledigung die nachträgliche Kontrolle (§ 101 Abs. 7 Satz 4 StPO) von gerichtlichen Ermittlungsmaßnahmen obliegen mit Anklageerhebung ebenfalls uneingeschränkt dem erkennenden Spruchkörper. Sind insoweit nicht erledigte Rechtsmittel anhängig, entscheidet über diese das Tat- und nicht das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 15. September 1977 – StB 196/77 u.a., BGHSt 27, 253; vom 8. Oktober 2008 – StB 12/08, BGHSt 53, 1 Rn. 9 f.; vom 12. No- vember 2015 – StB 9/15, juris Rn. 4).
Bundesgerichtshof, StB 34/20Keine Pflichtverteidigung in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
- Wir übernehmen keine Pflichtverteidigungen.
- Hinweis für Gerichte: Wir stehen auf keiner Pflichtverteidigerliste und haben kein Interesse an der Übernahme von Pflichtverteidigungen im Sinne des § 142 Abs.6 S.2 StPO bekundet. Im Fall einer Beiordnung ohne vorherige Rücksprache stehen wir nicht zur Verfügung, sodass ein Fall des § 142 Abs.5 S.3 StPO vorliegt.

Zeitraum der Inhaftierung nach § 230 StPO
Sicherungshaftbefehl: Beim OLG Hamburg (2 Ws 72/20) ging es um die Frage, wie lange jemand auf Grund eines Sicherungshaftbefehls in Haft verbleiben kann bis verhandelt wird – was mit dem Bundesverfassungsgericht ohnehin maximal 10 Tage sein sollten.
Dabei macht das OLG Hamburg deutlich – unter sehr genauer Darlegung der grundrechtlichen Umstände – dass man maximal eine Woche warten kann:
Konkret folgt aus diesen Grundsätzen, dass die Haft nach § 230 Absatz 2 StPO nicht ohne Bezug zu einem konkreten und nur innerhalb eines kurzen Zeitraums bevorstehen Hauptverhandlungstermin denkbar ist. Wie der Vorführbefehl dient nämlich auch der Haftbefehl des § 230 Absatz 2 StPO allein dazu, die Präsenz des Angeklagten in der erneuten Hauptverhandlung zu sichern. Daraus folgt, dass er nicht länger, als zur Erreichung dieses Zieles notwendig ist, in Haft gehalten werden darf. Deshalb kann es auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit veranlasst sein, die Vollstreckung eines bereits nach § 230 Absatz 2 StPO erlassenen Haftbefehls erst wenige Tage vor dem neuen Hauptverhandlungstermin zu veranlassen.
Geschieht das nicht, so ist jedenfalls in angemessener Zeit nach Festnahme des Angeklagten die Hauptverhandlung durchzuführen (Senat, Beschluss vom 26. Mai 2010, Az.: 2 Ws 97/10; BVerfG, NJW 2007, 2318; HansOLG, MDR 1987, 78; ThürOLG, OLGSt § 230 StPO Nr. 5; OLG Düsseldorf, StraFo 2012, 105; OLG Frankfurt, StV 2005, 432; Welp, JR 1991, 265, 270; LR/Becker, § 230 Rn. 34; KMR/Eschelbach, § 230 Rn. 46; KK-StPO/Gmel, § 230 Rn 13; MüKo-StPO/Arnoldi, § 230 Rn. 17; SK-StPO/Deiters, § 230 Rn. 22; HK-StPO/Julius, § 230 Rn. 7).
Der zulässige Zeitraum der Inhaftierung nach § 230 StPO darf angesichts des Zwecks der Vorschrift je nach den Umständen des Einzelfalles die Dauer von einer Woche jedenfalls nicht deutlich übersteigen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2318, 2320 [10 Tage: unverhältnismäßig]; OLG Düsseldorf, StraFo 2012, 105 [15 Tage: unverhältnismäßig]; erweiternd LR/Becker, § 230 Rn. 34 [ein bis drei Wochen]).
OLG Hamburg (2 Ws 72/20Sicherungshaftbefehl muss Verhältnismässig sein
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvR 473/06) hat bereits im Jahr 2006 recht deutlich Stellung zur Frage bezogen, wann ein Sicherungshaftbefehl zu ergehen hat. Dabei stellte das BVerfG zugleich klar, dass ein Zuwarten von 10 Tagen oder mehr zwischen Inhaftierung und Verhandlung regelmässig Bedenken begegnet.
(mehr …)Admin einer per Trojaner agierenden Computerbetrugsbande verurteilt
Das Landgericht Stuttgart hat am 6. November einen 36-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur versuchten bzw. vollendeten banden- und gewerbsmäßigen Erpressung jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur banden- und gewerbsmäßigen Computersabotage in mehreren hundert Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 6 Monaten verurteilt.
Dazu auch: Bericht bei Heise
Update: Der BGH hat die Entscheidung teilweise aufgehoben
(mehr …)
Darknet-Drogenshop „Lenas Bioladen“ von Ermittlern ausgehoben
In einer Pressemitteilung vom 04.08.2020 teilt die Generalstaatswaltschaft Bamberg als zuständige Zentralstelle Cybercrime Bayern mit, dass der Drogenshop „Lenas Bioladen“, betrieben im Darknet, wohl „hochgenommen“ wurde. Dabei wurde zwei Personen als mutmaßliche Betreiber festgenommen.
Wieder war wohl der Versand, also die Brücke von virtueller in realer Welt, Anknüpfungspunkt für Ermittlungen (weswegen der Gesetzgeber auch weiter tätig werden möchte, Bericht dazu folgt). Dabei sind inzwischen in meinem Umfeld regelmässig Ermittlungen in Richtung Ursprung des Versandweges und/oder Beschaffung der Verpackungsmaterialien die erfolgreichsten Ermittlungsansätze, die derartige Betreiber auch gerne unterschätzen. Dabei geht es vorliegend um den Handel mit 4kg Cannabis insgesamt, also um das Handeltreiben in nicht geringer Menge, wobei das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt sein könnte, weswegen man bei empfindlichen 2 Jahren Mindestfreiheitsstrafe pro Tat landen könnte. Wie viele Taten letztlich vorliegen dürfte auf den Einzelfall ankommen, da gerade beim Handel im Darknet auf einen fortlaufend konstanten Verkaufsvorrat geachtet wird, was für weniger Taten (bis hin zu einer Tat!) sprechen dürfte.
Kritischer dürfte wieder einmal sein, dass wahrscheinlich Daten der Käufer vorhanden sein werden, die die Ermittler nun ebenso auswerten – dem ein oder anderen Käufer könnten schlaflose Nächte bevorstehen.
Dazu auch bei uns: Veräußerung von Bitcoins durch Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen
(mehr …)Zuständigkeit für Haftkontrolle nach Anklageerhebung
Wenn ein Haftbefehl sowie ggfs. Beschränkungen nach §119ff. StPO in der Welt sind, kann sich die Frage stellen, wie mit „Beschwerden“ des Inhaftierten umzugehen ist. Grundsätzlich gilt hierbei, dass ab Erhebung der öffentlichen Klage die zuvor für den Ermittlungsrichter gegebene Zuständigkeit für die sich auf die Untersuchungshaft beziehenden richterlichen Entscheidungen und Maßnahmen entfällt und gemäß § 126 Abs. 2 S. 1 StPO nunmehr das mit der Sache befasste Gericht zuständig ist (Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 341/16).
(mehr …)Betäubungsmittel bei Hausdurchsuchung gefunden
Bei Hausdurchsuchungen ploppt regelmäßig die verquere Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte auf: Erschreckend oft wird bei einer Hausdurchsuchung irgendein Betäubungsmittel gefunden. Manchmal nur im kleinen, für den Eigenbesitz und Verbrauch, manchmal aber – jedenfalls in unserer Aachener Region – sind es gerade Zufälle, die dazu führen, dass sich Polizisten vor einem Growzelt mit einem Cannabis-Plantage wiederfinden.
(mehr …)Haftantrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung
Es kann passieren, dass die Staatsanwaltschaft bei bereits laufender Hauptverhandlung einen Haftantrag stellt. In diesem Fall sind zwei Dinge besonders zu beachten:
- Der Haftantrag innerhalb der Hauptverhandlung kann mündlich gestellt werden, außerhalb der Hauptverhandlung aber muss er schriftlich gestellt werden.
- Der Haftantrag muss die vorgeworfene Tat konkret bezeichnen und die verwirklichten Delikte einschließlich ihrer Begehungsweise benennen.
Hinweis: Nicht zu verwechseln ist der vorliegende Fall mit einem Hauptverhandlungshaftbefehl wegen Ausbleiben des Angeklagten oder nach Urteilsverkündung, weil das Gericht wegen der hohen Freiheitsstrafe eine Fluchtgefahr sieht.
(mehr …)Beschränkungen in der Untersuchungshaft
Beschränkungen in der Untersuchungshaft gemäß §119 StPO haben erhebliche Belastungen für den Häftling und sein soziales Umfeld zur Folge – entsprechend müssen diese kontrolliert werden. Man muss wissen, dass als Begründung solcher Beschränkungen nicht nur die Haftgründe herangezogen werden können, die im Haftbefehl genannt sind und der Anordnung der Untersuchungshaft selbst zugrunde liegen. In Betracht kommen darüber hinaus auch im haftbefehl nicht ausdrücklich angeführte Haftgründe, soweit konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie die jeweilige Beschränkung erforderlich machen.
(mehr …)Haftvorführung
Wann hilft ein Rechtsanwalt für Haftvorführung und was ist eine Haftvorführung? „Haftvorführung“ bedeutet im weitesten Sinne, dass jemand dem Haftrichter vorgeführt wird. Dabei es es regelmässig um zwei Situationen gehen:
- Es besteht bereits ein Haftbefehl, der nun verkündet werden soll
- Ein Haftbefehl ist noch nicht in der Welt, die Staatsanwaltschaft hat aber beantragt, dass einer erlassen werden soll
Die Haftvorführung dient also dazu, zu klären, ob man sich in der nächsten Stufe in der Haft wiederfindet. Beachten Sie dazu auch bei uns: Ehemann verhaftet – was ist zu tun?
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
(mehr …)
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel
Kann man einen Haftbefehl aufheben lassen?
Haftbefehl aufheben lassen: Der Schock sitzt tief, wenn man nach der überraschenden Festnahme plötzlich vor dem Haftrichter sitzt, der einen Haftbefehl verkündet. Oder man gar erfährt, dass man von der Polizei mit einem bereits bestehenden Haftbefehl gesucht wird. Dann kommt sofort die Frage, ob man einen Haftbefehl aufheben lassen kann.
Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.
Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale BeweismittelDazu auch bei uns:
- Untersuchungshaft – was ist zu tun?
- Hausdurchsuchung, was ist zu tun?
- Wie ist das Leben / der Alltag in der Untersuchungshaft
- Informationen zur Pflichtverteidigung
- Die Haftvorführung

Bester Strafverteidiger in Aachen gesucht?
Sie suchen den „besten Strafverteidiger in Aachen”? Wir von der Anwaltskanzlei Ferner in Alsdorf sind spezialisierte Strafverteidiger im Raum Aachen. Hintergrund für diesen Artikel ist, dass auch wir feststellen, dass Menschen bei Google nach „Bester Strafverteidiger Aachen” oder „Wer ist der beste Strafverteidiger” suchen. Aus der Sicht eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht ist diese Frage abstrus, aber es ist auch nachvollziehbar, dass man „den Besten“ im Strafrecht sucht, wenn es um die eigene Freiheit geht.
Mit diesem Beitrag möchten wir als Strafverteidiger einige Hinweise aus ganz persönlicher Sicht für die eigene Suche nach einem Strafverteidiger geben. Dabei lassen wir unsere Erfahrungen aus hunderten – und nicht immer friedlichen – Strafverteidigungen einfließen. Vorab sei gesagt: Wir glauben, dass Mandant und Strafverteidiger zueinanderpassen müssen, was nicht immer der Fall ist. Und dass die meisten Kriterien, die Menschen heute anwenden, nur Probleme bereiten.
Statt leerer Versprechen und Schlagworte wie „Starverteidiger“ erhalten Sie bei uns eine ehrliche Einschätzung, eine klare Verteidigungsstrategie und einen Verteidiger, der sich Zeit nimmt – damit Sie realistisch wissen, was im Strafverfahren auf Sie zukommt. Der Beitrag wurde im Januar 2026 aktualisiert.
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