Die Digitalisierung hat die Art und Weise verändert, wie wir kommunizieren, arbeiten und leben. Gleichzeitig hat sie den Strafverfolgungsbehörden neue Herausforderungen auferlegt. Elektronische Beweismittel – von IP-Adressen über Verbindungsdaten bis hin zu Inhalten wie E-Mails oder Chats – sind heute ein wesentlicher Bestandteil fast jeder strafrechtlichen Ermittlung. Doch der Zugriff auf diese Daten gestaltet sich oft als schwierig, insbesondere wenn sie sich in anderen Ländern befinden oder von global agierenden Dienstanbietern bereitgestellt werden.
Mit dem EU-Gesetzespaket zu elektronischen Beweismitteln, das 2023 verabschiedet wurde, hat die Europäische Union einen bedeutenden Schritt unternommen, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Dieses Gesetzespaket zielt darauf ab, den Zugang zu elektronischen Beweismitteln zu harmonisieren und zu vereinfachen, während gleichzeitig der Schutz der Grundrechte gewährleistet bleibt.
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