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Rettungsgasse nicht gebildet: Bussgeld und Fahrverbot

Mit der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat der Bundesrat die Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse verschärft:

  • Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet: 200 Euro
  • mit Behinderung: 240 € und Fahrverbot 1 Monat
  • mit Gefährdung: 280 € und Fahrverbot 1 Monat
  • mit Sachbeschädigung: 320 € und Fahrverbot 1 Monat
Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.