Mit der 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat der Bundesrat die Sanktionen beim Nichtbilden einer Rettungsgasse verschärft:
- Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet: 200 Euro
- mit Behinderung: 240 € und Fahrverbot 1 Monat
- mit Gefährdung: 280 € und Fahrverbot 1 Monat
- mit Sachbeschädigung: 320 € und Fahrverbot 1 Monat
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