Schaden beim Subventionsbetrug

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30. Januar 2024 in der Rechtssache 5 StR 228/23 behandelt einen komplexen Fall von gewerbs- und bandenmäßigem , der die juristische Auseinandersetzung mit dem Begriff des “Schadens” bei Subventionsdelikten vertieft.

Dieses Urteil wirft Licht auf die Bewertung des Schadens, insbesondere in Fällen, wo die Leistungen zwar erbracht, jedoch die Subventionsvoraussetzungen durch Täuschung umgangen wurden.

Hintergrund

Die Angeklagten, beteiligt an einer Firma, die auf Fördermittelberatung spezialisiert war, wurden wegen mehrerer Fälle des Subventionsbetruges verurteilt. Sie hatten unter anderem im Rahmen der “go-inno-Förderung” des Bundesministeriums für Wirtschaft unrechtmäßig Fördergelder erlangt, indem sie die erforderlichen Eigenanteile der geförderten Unternehmen durch Scheingeschäfte finanzierten, was eine klare Umgehung der Förderbestimmungen darstellte.

Entscheidung des BGH

Der BGH bestätigte die Verurteilung und wies die Revision der Angeklagten zurück. Dabei wurde insbesondere die Frage des Schadens betrachtet, der durch die unrechtmäßige Erlangung der Fördermittel entstanden war. Das Gericht erklärte, dass trotz der vollständigen und mangelfreien Erbringung der Beratungsleistungen der gesamte zu Unrecht ausgezahlte Förderbetrag als Schaden zu betrachten sei.

Juristische Bewertung

  1. Subventionsbetrug und Schadensbegriff: Der BGH unterstrich, dass beim Subventionsbetrug nach § 264 StGB der Schaden nicht in der Differenz zwischen der Förderung und dem Wert der erbrachten Leistung, sondern in der gesamten zu Unrecht erhaltenen Förderung besteht. Dies liegt daran, dass die Fördermittel unter der Voraussetzung bestimmter Kriterien gewährt werden, deren Erfüllung durch die Angeklagten vorsätzlich falsch dargestellt wurde.
  2. Bedeutung der Eigenanteile: Der Fall verdeutlicht die Bedeutung von Eigenanteilen bei Subventionen. Diese dienen dazu, die Ernsthaftigkeit und das Engagement des geförderten Unternehmens zu gewährleisten. Indem die Angeklagten diese Anforderungen umgingen, verletzten sie den Zweck der Subvention, was einen vollumfänglichen Schaden für den Subventionsgeber darstellt.

Implikationen des Urteils

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis der Subventionsvergabe und die strafrechtliche Bewertung von Subventionsbetrug. Es verdeutlicht, dass die Einhaltung aller spezifischen Förderbedingungen essentiell ist und dass eine Umgehung dieser Bedingungen, selbst wenn die geförderten Projekte an sich wirtschaftlich wertvoll sind, zu einer vollen Schadensersatzpflicht führt.

Fazit

Der BGH bekräftigt mit diesem Urteil die Strenge der rechtlichen Anforderungen an Subventionsempfänger und die Bedeutung der transparenten und regelkonformen Mittelverwendung. Für Beratungsunternehmen und Subventionsempfänger ist dieses Urteil ein klares Signal, dass die korrekte und vollständige Erfüllung aller Subventionsbedingungen unerlässlich ist, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht mit Schwerpunkt Cybersecurity & Softwarerecht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft.Als Softwareentwickler bin ich in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht - zertifizierter Experte in Krisenkommunikation & Cybersecurity)
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