Einziehung: Wertersatz bei ausländischer Währung

Wenn ein Betrag in ausländischer Währung im Zuge des Wertersatzes eingezogen werden soll, stellt sich die Frage, welcher Umrechnungskurs anzusetzen ist: Der (1 StR 415/20) hat nun erneut klargestellt, dass für den Umrechnungskurs der Tag an dem der Angeklagte die Verfügungsgewalt über das Bargeld erlangte, und nicht der Tag der tatgerichtlichen Entscheidung maßgeblich ist.

Hinweis: Ebenso auch bei Bitcoins!

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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