Beschlagnahme von Datenträgern und Daten einer Rechtsanwaltskanzlei

Das Amtsgericht Aachen hat einen Beschluss zum sensiblen Thema Beschlagnahme von Datenträgern und Daten in einer Rechtsanwaltskanzlei veröffentlicht, der nochmals aufzeigt, wie riskant die Tätigkeit von Rechtsanwälten – auch für andere Mandanten – sein kann.

Grundsätzlich gilt dabei, dass für die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten einer Rechtsanwaltskanzlei mit dem Bundesverfassungsgericht besonders strenge Voraussetzungen heran zu ziehen sind, da durch diesen umfassenden Zugriff das für das jeweilige Mandantenverhältnis vorausgesetzte und rechtliche geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Mandaten und den für die tätigen Berufsträgern schwerwiegend beeinträchtigt wird:

Die Vorschriften des §§ 94 ff. StPO ermöglichen den Ermittlungsbehörden den Eingriff in diese Rechte, allerdings steht dieser unter der strengen Begrenzung des Ermittlungszwecks. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit bedeutet dies, dass eine Erforderlichkeit der Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes einer Rechtsanwaltskanzlei dann nicht erforderlich ist, wenn die Sicherung beweiserheblicher Daten auf eine andere, die Betroffenen weniger belastende Weise ebenso gut erreicht werden kann (BVerfG NJW 2005, 1917, 1920, 1921). In Betracht kommt hier etwa das Erstellen einer Teilkopie betreffend die verfahrensrelevanten Daten und das Löschen bzw. die Herausgabe verfahrensirrelevanter Daten. Auch die Nutzung von vorgegebenen Datenstrukturen (Nutzungsbeschränkung etc.) und die Zuordnung durch die Eingabe von Suchbegriffen oder Suchprogrammen sind denkbar.

Da eine sorgfältige Sichtung und Trennung der Daten am Durchsuchungsort nicht immer möglich ist, steht als mildere Maßnahme zudem die Durchsicht der Daten gem. § 110 StPO im Raum. Soweit aus den Gründen der besorgten Datenverschleierung eine Beschlagnahme des gesamten Datenbestandes für erforderlich erachtet wird, bedarf es hierfür einer dezidierten, einzelfallbezogene Begründung, der dem Übermaßverbot Rechnung trägt. Der jeweilige Eingriff muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen. Hierbei sind auch die Bedeutung des potenziellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad der verfahrenserheblichen Daten bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten.

Amtsgericht Aachen, 620 Gs 766/19 (zitiert nach NRWE.de)
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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