Wettbewerbsrecht: Verstösse gegen den Jugendschutz können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden

Der BGH (I ZR 102/05, I ZR 18/04) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass Verstöße gegen das Verbot, pornographische Inhalte in Telemedien ohne verlässliche Altersverifikation anzubieten ebenso wie Verstöße gegen das Verbot des Versandhandels mit jugendgefährdenden Medien wettbewerbsrechtlich geschützte Interessen der Verbraucher beeinträchtigen. Weiterhin sind die Vertriebsbeschränkungen des Jugendschutzrechts für Waren und Dienstleistungen zudem Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 UWG. Im Ergebnis sind damit die heute bekannten Abmahnungen im Bereich des Jugendschutzes beim Vertrieb pornographischer Werke auf festen Grund gestellt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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