Kurz vorgestellt: Definitionen Strafrecht – Jura Kompakt

Die Reihe Jura-Kompakt hatte ich schon kurz angesprochen: Einer der beiden Autoren des Buches “Definitionen Strafrecht” hat mir das Buch nun zugeschickt, damit ich es bespreche.

Nachdem ich es nun ein paar Tage vorliegen (und genutzt) habe, muss ich feststellen, dass der Titel dem Buch nicht gerecht wird. Wer an ein Definitions-Handbuch denkt, greift hier definitiv zu kurz – das Buch ist mehr.

Als ich (es ist die 2. Auflage) beim ersten Mal auf das Cover gesehen habe und dort fand “Neu: Jetzt auch mit Schemata”, hatte ich – wie wohl viele Leser – ein klares Bild vor Augen: Zuerst eine Aneinanderreihung von Definitionen (kennt man ja) und dann hinten eine Sammlung ausgesuchter Schemata.

Doch die Autoren machen genau das nicht – und das ist das Glück der Leser: Dieses Büchlein bietet eine sehr interessante Aufarbeitung. Die mir bisher bekannten Definitionssammlungen (inkl. Karteikarten) sind alphabetisch sortiert, die Autoren hier haben aber eine thematische Sortierung gewählt. Das sieht dann so aus, dass das Buch in die versciedenen §§ des StGB eingeteilt ist. Man schlägt also z.B. gezielt den §239 StGB auf.

Beim §239 erwartet den Leser dann als erstes ein kurzes Aufbauschema, ggfs. mit Hinweisen (Beachte auch: Erfolgsqualisfikationen, §239 III). Im Anschluss ist eine Tabelle angeschlossen, in der sich links die relevanten Begrifflichkeiten des §239 finden (Einsperren, Tod etc.) und rechts die Definitionen. Dabei wird kein doppelter Inhalt produziert, sondern ggfs. auf andere Definitionen verwiesen, so z.B. bei “Tod” mit kurzem Text auf den §212.

Das Ergebnis ist eine zielgerichtete, komprimierte Kommentierung des StGB. Wenn man so will ist es eine Art “Klausur-Kommentar”, also das Wissen, das man für Klausuren braucht – sprich: Ohne Literaturverweise. Dabei ist es wegen der tabellarischen Aufteilung gut zu nutzen: Man kann die Definitionen rechts abdecken und dann schrittweise die Begriffe durchgehen.

Jurakopf-Einschätzung

Gerade Anfänger können zu den Klausuren von dem Werk profitieren, auch die kleine Hausarbeit wird damit (in der Strukturierungsphase) einfacher sein. Der Preis von 9,90 Euro macht es ohnehin problemlos möglich, sich das Büchlein zu kaufen. Ich denke, auch zur Zwischenprüfung sowie zu den Klausuren in der grossen Übung wird es hilfreich sein – in der Examensphase ist es praktisch, ob nochmal schnell zu prüfen, ob alles sitzt.
Dabei überzeugt die thematische Aufteilung voll und ganz – die Strukturierung nach §§ zusammen mit den Aufbauschemata gibt dem Buch einen speziellen Reiz und Nutzen der mir gefällt.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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