Vom Bund in Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte

Die Bundesregierung hat in einer Anfrage (BT-Drucksache 20/5144) Auskunft über die durch den Bund gehaltenen, im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten, Kryptowerte im Zeitraum 2015 bis 2022 gegeben:

  • Bitcoin: 38,66446619
  • Ethereum: 14,70944557
  • ETC: 7,84650810
  • Monero: 269,20730907
  • Zcash: 21,31483070
  • BAT: 3.934,85963610
  • DOT: 439,10425300
  • Giga IOTA: 23,37800000
  • EOS: 1.810,99410000
  • VET: 17.862,89580000
  • MANA: 1.108,07005000
  • BNB: 2,97955290
  • Sand: 961,021790
  • Doge: 6.856,280
  • Matic: 290,000
  • AXS: 25,400
  • CHZ: 775,040
  • Gala: 1.905,000
  • ILV: 0,960

Dazu gab es einige interessante Informationen am Rande, etwa dass durch den Generalbundesanwalt bislang keine Kryptowerte gesichert wurden und Erwerb sowie Verwaltung insbesondere über die Handelsplattform „Bitcoin.de“ stattfinden.

Die Liste ist inhaltlich ein wenig überraschend, zum einen, weil es so geringe Werte sind, was aber der Tatsache geschuldet sein dürfte, dass hier keine Auskünfte der Landesjustizbehörden enthalten sind, wo das Gros der beschlagnahmten Werte liegt müsste. Weiterhin ist daran zu erinnern, dass bei einer Einziehung von Kryptowährungen zwar die Kryptowerte im Fokus stehen, aber regelmäßig dann doch ein Wertersatz stattfindet.

Zum anderen ist es interessant zu lesen, dass zwar erwartungsgemäß Bitcoin und Monero ganz oben stehen, aber dass eben auch Exoten wie VET oder BNB auftauchen. Mit besonderem Interesse habe ich, als Brave-Nutzer, bemerkt, dass BAT (die Brave interne Währung) auftaucht.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!