Vom Bund in Strafverfahren beschlagnahmte Kryptowerte

Die Bundesregierung hat in einer Anfrage (BT-Drucksache 20/5144) Auskunft über die durch den Bund gehaltenen, im Zuge von Strafverfahren beschlagnahmten, Kryptowerte im Zeitraum 2015 bis 2022 gegeben:

  • Bitcoin: 38,66446619
  • Ethereum: 14,70944557
  • ETC: 7,84650810
  • Monero: 269,20730907
  • Zcash: 21,31483070
  • BAT: 3.934,85963610
  • DOT: 439,10425300
  • Giga IOTA: 23,37800000
  • EOS: 1.810,99410000
  • VET: 17.862,89580000
  • MANA: 1.108,07005000
  • BNB: 2,97955290
  • Sand: 961,021790
  • Doge: 6.856,280
  • Matic: 290,000
  • AXS: 25,400
  • CHZ: 775,040
  • Gala: 1.905,000
  • ILV: 0,960

Dazu gab es einige interessante Informationen am Rande, etwa dass durch den Generalbundesanwalt bislang keine Kryptowerte gesichert wurden und Erwerb sowie Verwaltung insbesondere über die Handelsplattform „Bitcoin.de“ stattfinden.

Die Liste ist inhaltlich ein wenig überraschend, zum einen, weil es so geringe Werte sind, was aber der Tatsache geschuldet sein dürfte, dass hier keine Auskünfte der Landesjustizbehörden enthalten sind, wo das Gros der beschlagnahmten Werte liegt müsste. Weiterhin ist daran zu erinnern, dass bei einer Einziehung von Kryptowährungen zwar die Kryptowerte im Fokus stehen, aber regelmäßig dann doch ein Wertersatz stattfindet.

Zum anderen ist es interessant zu lesen, dass zwar erwartungsgemäß Bitcoin und Monero ganz oben stehen, aber dass eben auch Exoten wie VET oder BNB auftauchen. Mit besonderem Interesse habe ich, als Brave-Nutzer, bemerkt, dass BAT (die Brave interne Währung) auftaucht.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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