Schlagwort: untersuchungshaft

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Untersuchungshaft: Die Untersuchungshaft ist die vorläufige Freiheitsentziehung eines Beschuldigten, die von einem Gericht aufgrund eines Haftbefehls angeordnet wird.

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Sie dient der Sicherung des Strafverfahrens und soll verhindern, dass sich der Beschuldigte dem weiteren Verfahren entziehen oder Beweismittel vernichten kann. Die gesetzlichen Grundlagen für die Untersuchungshaft finden sich in der Strafprozessordnung (StPO) und sind in den §§ 112 ff. geregelt. Dort sind die Voraussetzungen, die Dauer und die Haftbedingungen festgelegt. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Sicherung der Strafvollstreckung erforderlich ist und mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Während der Untersuchungshaft hat der Beschuldigte das Recht auf einen Verteidiger und auf gerichtliche Haftprüfung (Haftprüfung).

Rechtsanwalt Ferner für Untersuchungshaft: Rechtsanwalt Ferner Aachen bietet Betroffenen und Angehörigen bei Untersuchungshaft hohe Verfügbarkeit und Erreichbarkeit, auch mit Notfall-Handy. Hier auf unserer Webseite finden Sie darüber hinaus zahlreiche Artikel zum Thema Strafrecht.