Keinesfalls so simpel wie es aussieht, ist die Frage, wann eine Abmahnung vorliegt – die Frage kann bei einem Streit um Kosten relevant sein. Das LG Hamburg (312 O 469/10) hat jedenfalls entschieden, dass bei Geltendmachung eines Unterlassungsbegehrens in Kombination mit den Worten, man behalte sich juristische Schritte vor, keine wirksame Abmahnung darstellt. Anders aber, als vielfach praktiziert und auch geglaubt, ist das Beifügen einer vorfomulierten Unterlassungserklärung nicht nötig.
- StPO: Rechtsmittel per BEA - 25. Juni 2022
- OLG Düsseldorf: Tragen eines Niqab als Fahrzeugführer unzulässig - 25. Juni 2022
- Berechtigung zum Auslesen verschlüsselter Rohdaten aus Geschwindigkeitsmessanlage. - 16. Juni 2022