Kostenrisiko bei Privatgutachten im OWI-Prozess

Auch as Kammergericht (3 Ws (B) 275/20162 Ss 108/20) hebt hervor – unter Berufung auf die Rechtsprechung aus Aachen – dass sich der verteidigungswillige Betroffene die bereitstehenden Daten vor der beschaffen muss und sachverständig überprüfen lassen kann. Sein Ansprechpartner ist dabei die Verwaltungsbehörde und das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten der Betroffene – nur im Falle eines Freispruchs kann mit dem Kammergericht etwas anderes gelten (insoweit verweist es auf die Ausführungen aus Aachen).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.