„Kinderporno-Verdacht“ wegen Flirt-SMS?

Die Rhein-Zeitung berichtet über einen bemerkenswerten Fall: Jemand stand wegen Besitzes und/oder Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor dem Amtsrichter: Er soll per MMS ein entsprechendes Bild versendet haben. Seine Verteidigung, dass er es nicht gewesen sei, untermauerte er mit der Tatsache, dass sein Mobiltelefon technisch gar nicht dazu in der Lage war, MMS zu versenden. Hinzu kam, dass die Beschlagnahme und forensische Untersuchung von Rechner und Handy zu dem Ergebnis kam, dass dort nichts dieser Art zu finden sei. Das Gericht kam am Ende zu dem Ergebnis: Es besteht die Möglichkeit, dass das betroffene Bild über einen Internet-Dienst versendet wurde, bei dem die Nummer des Angeklagten ohne dessen Wissen angegeben wurde. Die zuständige KriPo räumte wohl auch ein, nicht nachvollziehen zu können, über welchen Weg das Bild letztendlich versendet wurde.

Die Sache untermalt wieder einmal, wie problematisch es sein kann, wenn Dritte Kenntnis von eigenen Daten haben – gerade die Kenntnis der eigenen Telefonnummer kann zum Problem werden, dabei ist dies auch noch ein Datum, das gerade dazu bestimmt ist, anderen bekannt gegeben zu werden. Speziell für „Rache-Aktionen“ unter Bekannten (zum Thema „Rache“ auch dieses Beispiel) ist eine Telefonnummer immer wieder eine begehrte Information. Auch zu bedenken ist natürlich, wie empfindlich bereits die Folgen eines unberechtigten Ermittlungsverfahrens sein können (Beispiel: Wohnungsdurchsuchung).

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.