Der Vermieter kann eine Kündigung von Mietraum wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht auf Sachvortrag stützen, der auf heimlich veranlassten Videoaufzeichnungen des Wohnungseingangsbereichs beruht. Dies stellte das Landgericht Berlin (67 S 369/18) klar.
Die Richter machten deutlich, dass die Informationen grundrechtswidrig erlangt wurden. Die wochenlange heimliche Videoüberwachung greife in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in der Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein:
Zwar kann die von einem Vertragspartner veranlasste Videoüberwachung eines anderen Vertragspartners nicht nur zur Aufdeckung von Straftaten, sondern ebenso zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig sein (…). Eine Videoüberwachung mit Aufzeichnungsfunktion greift indes in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.
Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (…). Der mit der Überwachung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht muss deshalb stets auch einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten. Dieser verlangt, dass der Eingriff geeignet, erforderlich und unter Berücksichtigung der gewährleisteten Freiheitsrechte angemessen ist, um den erstrebten Zweck zu erreichen (…).
Die Videoüberwachung war im Ergebnis für das Gericht in jeder Hinsicht unverhältnismäßig. Für den auch über Indizien zu führenden Beweis unerlaubter Untervermietung stehen erheblich grundrechtsschonendere Maßnahmen zur Verfügung, wie etwa gezielte Scheinanmietungen. Außerdem könnten Nachbarn befragt werden.
- IOCTA Report zu Malware - 30. September 2023
- Cyberkriminalität als Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof? - 30. September 2023
- Zeitungsartikel als Sprachwerk - 30. September 2023