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FBI beschlagnahmt Nintendo-Switch-ROM-Seite NSW2U

  • Beitragsautor Von Rechtsanwalt Jens Ferner
  • Veröffentlichungsdatum 11. Juli 2025
  • Kategorien In Cybercrime Blog, Spielerecht
Screenshot
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In einer international koordinierten Aktion hat das FBI kürzlich eine der weltweit bekanntesten Webseiten für Nintendo-Switch-ROMs abgeschaltet: nsw2u. Beim Aufruf der Domain erscheint nun die klassische Seizure-Notice der US-Ermittlungsbehörden – versehen mit dem Hinweis auf ein Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverfahren. Neben der US-Bundespolizei war offenbar auch die niederländische Finanzfahndung (FIOD) involviert, was aufrütteln sollte.

Die Bedeutung von nsw2u in der Piraterie-Szene

nsw2u war über Jahre eine zentrale Anlaufstelle für Raubkopien von Nintendo-Switch-Spielen – insbesondere für Nutzer sogenannter “jailbroken” Konsolen sowie Emulatoren auf dem PC. Dort konnten ROM-Dateien aktueller Spiele heruntergeladen werden, ohne sie offiziell zu erwerben. Bereits im Frühjahr 2025 war die Seite auf der Piraterie-Watchlist der EU gelandet.

Kontext: Nintendo und der Kampf gegen Piraterie

Die Beschlagnahmung erfolgt nicht isoliert, sondern reiht sich in eine lange Serie von Maßnahmen Nintendos gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Software ein. In den letzten Jahren hat das Unternehmen nicht nur Emulatoren wie Yuzu erfolgreich juristisch angegriffen, sondern auch gezielt gegen Subreddits, Modding-Foren und alternative Distributionsplattformen vorgegangen. Auch bei der neu erschienenen Switch 2 setzt Nintendo auf präventive Maßnahmen: Nutzer, die unsignierte ROM-Collections über SD-Karten aufspielen, laufen Gefahr, komplett vom Online-Service ausgeschlossen zu werden – bis hin zur vollständigen Sperrung der Konsole.

Reaktionen der Community: Von Nostalgie bis Galgenhumor

In einschlägigen Reddit-Foren war die Reaktion auf die Abschaltung gemischt. Zwischen zynischem Humor („R.I.P. nsw2u – wann kommt nsw2u2?“) und offen geäußerter Frustration über die zunehmende “Kriminalisierung” von Softwaremodding, zeigte sich erneut der kulturelle Graben zwischen Rechteinhabern und Teilen der Gaming-Community.

Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob Piraterie legal oder moralisch vertretbar ist – sondern um das grundsätzliche Spannungsfeld zwischen Eigentumsschutz und digitaler Bewahrungskultur. Immer wieder wird argumentiert, dass viele ältere Titel gar nicht mehr offiziell erhältlich seien und damit nur durch nicht-offizielle Kopien überhaupt zugänglich bleiben.

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Was kommt da jetzt noch?

Die Aktion war nur der öffentlich wahrnehmbare Auftakt: Wer genau hinsieht, bemerkt das FIOD-Logo und nimmt zur Kenntnis, dass hier das FBI federführend war – aber in Europa auch was los ist. Und natürlich, wie schon mehrfach gemutmaßt, sollte man sehr sicher davon ausgehen, dass das nicht im luftleeren Raum passiert: Da laufen im Hintergrund bereits Strafverfahren und absehbar in den USA ebenso wie in EUROPA.

Wie immer werden einige die bange Frage haben, ob Sie als Nutzer identifiziert werden können. Dazu kann ich – wie immer – nur sagen: es kommt darauf an. Die Wahrscheinlichkeit, dass hier jemals wirklich was kommt, ist aber nach meiner Erfahrung eher überschaubar. Schwieriger wird es für all diejenigen, die irgendwie involviert waren – oder eigene Seiten betrieben haben. Das FBI tauscht fortlaufend Ermittlungsergebnisse mit dem BKA aus, die sich auf Deutschland beziehen. Und ja, ich kann ausdrücklich bestätigen, dass auch nur selbst gepflegte Übersichtsseiten, die dann Ihrerseits nur verweisen, strafrechtlich verfolgt werden – ich habe oft genug in solchen Verfahren verteidigt.

Fazit: Symbolpolitik mit begrenzter Wirkung?

Die Abschaltung von nsw2u ist zweifellos ein symbolischer Sieg für Nintendo – ein deutliches Signal an die Szene kurz nach dem Launch der Switch 2. Doch die eigentliche Frage bleibt: Wird dies die Verbreitung von ROMs tatsächlich eindämmen? Oder lediglich den bekannten Kreislauf von Abschalten und Wiederauftauchen neu befeuern? Denn die Erfahrung lehrt: In der Welt digitaler Schatten reicht oft schon ein USB-Stick, um eine ganze Seite wiederzubeleben.

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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  • Schlagwörter Auftragsverarbeitung, Beschlagnahme, Computerspiel, Durchsuchung, Fahndung, Logo, produktpiraterie, raub
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