Kameraüberwachung an Tankstellen im Visier

Der Datenschutzbeauftragte für das Bundesland Rheinland-Pfalz hat nach eigener Mitteilung die “nahezu flächendeckende” Kameraüberwachung an Tankstellen seit einem Jahr im Blick und versucht hier datenschutzkonforme Lösungen zu erreichen. Dabei macht der Datenschutzbeauftragte deutlich, dass Datenschutz und Kameraüberwachung sich gerade nicht ausschließen, insbesondere macht der Datenschutzbeauftragte klar, dass es gerade in diesem Fall gute Gründe für eine Überwachung gibt.

Dennoch gibt es klare Regelungen die einzuhalten sind – und der Datenschutzbeauftragte arbeitet seit einem Jahr daran, dass eben diese Regeln beachtet werden. Nach nunmehr einem Jahr sind erste Erfolge zu verkünden, die sicherlich auch darauf zurück zu führen sind, dass zielgerichtet daran gearbeitet wird, dass betreffende Unternehmen endlich Datenschutzbeauftragte bestellen und fortbilden.

Das wenig beachtete Vorgehen hat Vorbildcharakter – und wird sicherlich in anderen Bundesländern Anklang finden. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch in anderen Bundesländern besonders häufige Kameraüberwachung (etwa bei Tankstellen oder in Kaufhäusern) oder Überwachung in besonders sensiblen Bereichen (bei Ärzten etwa) in den Fokus gerät. Unternehmen sind gut beraten, nicht zu warten, bis der erste “blaue Brief” eingeht.

Zum Thema:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!