Durch die Pfütze gefahren: Kein Schadensersatz

Der Sachverhalt ist kurz erklärt: Jemand fährt mit üblicher Geschwindigkeit mit seinem Auto durch eine Pfütze auf der Straße. Dabei macht er Fußgänger nass, die auf dem Bürgersteig gehen oder stehen. Die Reinigung der Verschmutzten Kleidungsstücke kostet 40 Euro, die nun im Zuge des Schadensersatzes vom Autofahrer verlangt werden.

Fraglich ist die Anspruchsgrundlage: Wer sich an die Geschwindigkeitvorschriften hält oder nachweislich (!) durch eine Pfütze fuhr, obwohl dies nicht notwendig war, bietet wenig Angriffsfläche. Die Kläger versuchten es daher anders und argumentierten: Wenn viele Pfützen auf der Strasse sind und sich Fußgänger auf dem Bürgersteig befinden, hat der Fahrer im Zuge seiner Rücksichtnahmepflichten die Geschwindigkeit zu drosseln, idealerweise auf Schrittgeschwindigkeit.

Das Amtsgericht Meldorf sah das anders und wurde vom Landgericht Itzehoe (1 S 186/10) in dieser Einschätzung bestätigt: Eine solche Pflicht gibt es nicht, nicht zuletzt, weil der örtliche Verkehr zum Erliegen kommen würde, wenn jeder Autofahrer bei jeder Pfütze immer gleich auf Schrittgeschwindigkeit herunter bremsen würde. Vielmehr ist eine Pflicht der Fußgänger zu sehen, sich bei Regenwetter entsprechend geschützt zu kleiden.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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