Digitale Erpressung

Die digitale Erpressung ist nur ein technisierter Begriff, der strafrechtlich auf eine hergebrachte Erpressung entsprechend §253 StGB hinaus läuft. Typisch ist hierbei der Einsatz von Ransomware um Benutzer blockierter Systeme zur Zahlung von Geld zu verleiten. Da die Erpressung in einem besonders schweren Fall bereits mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, etwa bei gewerbsmäßiger Begehung, bewehrt ist, sollte dieses Verhalten nicht unterschätzt werden.

Eine besondere Form der digitalen Erpressung ist Sextorsion, wo jemand mit seinen eigenen Nacktaufnahmen erpresst wird. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Pornomail-Scam, wo zwar behauptet wird man habe Aufnahmen, diese aber tatsächlich nicht hat.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.