Die digitale Erpressung ist nur ein technisierter Begriff, der strafrechtlich auf eine hergebrachte Erpressung entsprechend §253 StGB hinaus läuft. Typisch ist hierbei der Einsatz von Ransomware um Benutzer blockierter Systeme zur Zahlung von Geld zu verleiten. Da die Erpressung in einem besonders schweren Fall bereits mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, etwa bei gewerbsmäßiger Begehung, bewehrt ist, sollte dieses Verhalten nicht unterschätzt werden.
Eine besondere Form der digitalen Erpressung ist Sextorsion, wo jemand mit seinen eigenen Nacktaufnahmen erpresst wird. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem Pornomail-Scam, wo zwar behauptet wird man habe Aufnahmen, diese aber tatsächlich nicht hat.
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