In Deutschland wurde bereits im August 2018 die Gründung einer ressortübergreifenden „Cyberagentur“ beschlossen. Auf dem Weg will die Regierung Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit anstoßen, fördern und finanzieren. Die Aufgabe der Agentur ist es laut den führenden Ministerien im Innern und der Verteidigung, „den gesamten Forschungsprozess von der Idee bis zum Produkt zu koordinieren. Es geht darum, deutliche Geschwindigkeitsvorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren zu erzielen“. Das Verteidigungsministerium führte hierzu aus:
Die Cyberagentur wird als Inhousegesellschaft, als GmbH gegründet. Sie ist eigenständig, um wissenschaftlich frei arbeiten zu können. Kurze Innovationszyklen, hohe Dynamik in der Technik-Entwicklung und wechselnde Cyber-Bedrohungen erfordern flexible Strukturen. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 ist ein Budget von rund 200 Millionen „Startkapital“ vorgesehen. Ziel ist, dass 80 Prozent der Finanzmittel direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen. Die Agentur wird mit allen Cyberstellen der Bundeswehr zusammenarbeiten: dem Kommando Cyber- und Informationsraum, dem Studiengang Cyber-Sicherheit an der Münchener Bundeswehruniversität und dem Cyber-Innovation Hub in Berlin. Originär orientiert sich die Agentur am Vorbild der DARPA, der Forschungsagentur des US-Verteidigungsministeriums.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.