Cyberagentur

In Deutschland wurde bereits im August 2018 die Gründung einer ressortübergreifenden “Cyberagentur” beschlossen. Auf dem Weg will die Regierung Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit anstoßen, fördern und finanzieren. Die Aufgabe der Agentur ist es laut den führenden Ministerien im Innern und der Verteidigung, “den gesamten Forschungsprozess von der Idee bis zum Produkt zu koordinieren. Es geht darum, deutliche Geschwindigkeitsvorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren zu erzielen”. Das Verteidigungsministerium führte hierzu aus:

Die Cyberagentur wird als Inhousegesellschaft, als GmbH gegründet. Sie ist eigenständig, um wissenschaftlich frei arbeiten zu können. Kurze Innovationszyklen, hohe Dynamik in der Technik-Entwicklung und wechselnde Cyber-Bedrohungen erfordern flexible Strukturen. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 ist ein Budget von rund 200 Millionen „Startkapital“ vorgesehen. Ziel ist, dass 80 Prozent der Finanzmittel direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen. Die Agentur wird mit allen Cyberstellen der Bundeswehr zusammenarbeiten: dem Kommando Cyber- und Informationsraum, dem Studiengang Cyber-Sicherheit an der Münchener Bundeswehruniversität und dem Cyber-Innovation Hub in Berlin. Originär orientiert sich die Agentur am Vorbild der DARPA, der Forschungsagentur des US-Verteidigungsministeriums.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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