Cyberagentur

In Deutschland wurde bereits im August 2018 die Gründung einer ressortübergreifenden „Cyberagentur“ beschlossen. Auf dem Weg will die Regierung Forschungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit anstoßen, fördern und finanzieren. Die Aufgabe der Agentur ist es laut den führenden Ministerien im Innern und der Verteidigung, „den gesamten Forschungsprozess von der Idee bis zum Produkt zu koordinieren. Es geht darum, deutliche Geschwindigkeitsvorteile gegenüber den bisherigen Beschaffungsverfahren zu erzielen“. Das Verteidigungsministerium führte hierzu aus:

Die Cyberagentur wird als Inhousegesellschaft, als gegründet. Sie ist eigenständig, um wissenschaftlich frei arbeiten zu können. Kurze Innovationszyklen, hohe Dynamik in der Technik-Entwicklung und wechselnde Cyber-Bedrohungen erfordern flexible Strukturen. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 ist ein Budget von rund 200 Millionen „Startkapital“ vorgesehen. Ziel ist, dass 80 Prozent der Finanzmittel direkt in Forschungs- und Innovationsvorhaben fließen. Die Agentur wird mit allen Cyberstellen der Bundeswehr zusammenarbeiten: dem Kommando Cyber- und Informationsraum, dem Studiengang Cyber-Sicherheit an der Münchener Bundeswehruniversität und dem Cyber-Innovation Hub in Berlin. Originär orientiert sich die Agentur am Vorbild der DARPA, der Forschungsagentur des US-Verteidigungsministeriums.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.