Das “Kommando Cyber- und Informationsraum ” soll die Aufgaben Cyber, Informationstechnik, Strategische Aufklärung, Geoinformationswesen der Bundeswehr und Operative Kommunikation aus einer Hand truppendienstlich und fachlich führen. Aufgebaut wird es bis zum Jahr 2021. Bisherige dezentrale Strukturen und Kompetenzen wurden hier gebündelt. Das KdoCIR dient zudem in Fragen der Cybersicherheit als Schnittstelle „auf Augenhöhe“ für andere Ressorts des Bundes, für die Wirtschaft und für die internationalen Verbündeten. Der Bereich Cyber- und Informationsraum wurde der sechste militärische Organisationsbereich. So wurde die Bundeswehr der Bedeutung des Cyber- und Informationsraums als eigenständiger Dimension neben Land, Luft und See gerecht.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.
Erreichbarkeit: Per
Mail,
Rückruf,
Threema oder
Whatsapp.
Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf
Strafverteidigung,
Cybercrime,
Wirtschaftsstrafrecht samt
Steuerstrafrecht sowie
IT-Recht und
Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.