Betrug beim Verkauf im Internet ist relativ leicht möglich – gleich ob über eine Plattform wie eBay oder Amazon oder durch einen schnell ins Netz gestellten Online-Shop: Durch besonders günstige Angebote wird versucht, den Betroffenen Geld im Zuge einer Vorabzahlung abzuknöpfen. Geliefert wird dann irgendein Schrott – oder auch einfach gar nichts.
Als Betroffener hat man natürlich Rechte und kann sich wehren – insbesondere sein Geld zurück verlangen. Doch hier gilt oft, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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