Fake-Shop & Betrug auf eBay – Was tun bei Internetbetrug?

Fake-Shop mit Warenbetrug und auf : Leider ist es keine Seltenheit – und nicht nur bei ebay vorzufinden: Betrug mit privaten Angeboten im Internet. Da wird auf Online-Auktionsplattformen oder in Kleinanzeigen etwas angeboten, was der gutgläubiger Käufer vorab bezahlt – und dann wird nichts geliefert. Die Frage ist: Was tut man jetzt?

Das Problem nach einem Warenbetrug: Die Rechtsverfolgung kostet auch wieder Geld. Wer sich einen Rechtsanwalt für diesen Internetbetrug etwa in einem Fake-Shop nimmt, der muss den Rechtsanwalt bezahlen. Weitere Schritte sind regelmäßig auch ohne Rechtsanwalt mit weiteren Kosten verbunden. Man investiert also Geld in der Hoffnung (und mehr ist es auch nicht) irgendwann etwas wieder zu bekommen. Hinweis: Wir übernehmen keine Mandate geprellter Käufer!

Internetbetrug beim Online-Shopping

Entwicklung des Internetbetrugs

Der Internetbetrug beim Online-Shopping hat sich aus meiner Sicht durchaus gewandelt. Als ich ursprünglich einmal diesen Beitrag geschrieben habe, hatte ich in der Masse der Fälle vorwiegend Einzeltäter, die – durchaus organisiert – auf etablierten Plattformen nicht vorhandene Waren „verkauft“ haben. Zwischenzeitlich änderte sich dies zunehmend und es ging daneben immer mehr um „Fake-Shops“, also um ganze Online-Shops, die in betrügerischer Absicht betrieben wurden.

Solche Shops zu erkennen ist durchaus schwierig, vorbei sind die Zeiten, in denen plump ein iPhone für einen (viel zu) günstigen Betrag angeboten wurde. Man schmückt sich heute mit wohlklingenden Namen, professionell aufgesetzten Shops und einem Produktportfolio zu normalen Preisen, in dessen Rahmen dann ein vermeintlich günstiges Produkt mit nachvollziehbarer Erklärung angeboten wird. Teilweise werden Fake-Shops dabei echten Shops nachgestellt, etwa die Seiten von Reiseanbietern oder echter Online-Shops. Man bestellt dann in diesem Fake-Shop im Glauben, bei dem echten Shop zu bestellen, bezahlt – und bleibt auf seinem Geld sitzen.

Wie erkennt man einen Fake-Shop oder betrügerische Angebote?

Ich finde es gar nicht so einfach, einen gut gemachten Fake-Shop von Anfang an zu erkennen. Es gibt aus meiner Sicht ein paar grundsätzliche Instrumente:

  • : Nicht einfach nur das Impressum lesen, sondern die dort gemachten Angaben abgleichen mit offiziellen Daten, die man unter https://www.unternehmensregister.de/ureg/ abrufen kann.
  • Gütesiegel: Gütesiegel kann man kopieren, etwa von TrustedShops. Wenn der Klick auf das Siegel aber ins Leere oder zu keiner geeigneten TrustedShops-Unterseite führt, kann man durchaus skeptisch sein.
  • Listing bei Google: Google ist recht aktiv dabei, Fake-Shops rauszuwerfen. Wenn man nur über Werbung in sozialen Medien, nicht aber über Google den Shops findet, kann das wieder ein Marker sein, um vorsichtig zu sein.
  • Bewertungen checken: So einfach es klingt, so wenige tun es – den Namen des Shops googeln und die Bewertungen prüfen.
  • Zahlweise und Angebot prüfen: Wenn das Angebot auffallend günstig ist, zugleich aber nur Vorkasse oder Nachnahme angeboten werden sollte man ebenso vorsichtig sein.
  • Umgehen von Anbietern: Gerne hantieren Betrüger auf Plattformen wie Amazon oder eBay, versuchen aber die Plattform zu umgehen. Wenn der Kauf am Ende nur per Mail möglich ist und gerade nicht über die genutzte Plattform abgewickelt werden soll – Finger weg.
Fake-Shop & Betrug auf eBay - Was tun bei Internetbetrug? - Rechtsanwalt Ferner
Grafik des BSI zur Sicherheit von Online-Shops

Fake-Shops boomen in der Weihnachtszeit

Besonders in der (Vor-)Weihnachtszeit boomen Fake-Shops, die Kauflaune der Verbraucher ist hier schlicht am leichtesten auszunutzen. Dabei werden bereits ab Herbst oder Sommer üblicherweise Fake-Shops platziert und Bewertungen fingiert, damit man in der Weihnachtszeit „gut aufgestellt“ ist. Auch werden gerne aufgegebene, seriöse Domains von Dritten registriert und hierunter dann Shops platziert. Und wie kann man sich schützen? Die Polizei gibt folgende Ratschläge in einer Ihrer Pressemitteilungen Zum Thema:

  • Verzichten Sie auf Spontankäufe. Vergleichen Sie Preise, vor allem auch bei Anbietern vor Ort.
  • Vorsicht bei extrem niedrigen Preisen. Das könnte ein Hinweis auf einen FakeShop sein.
  • Achten Sie auf sichere Zahlungswege auf der OnlinePlattform. Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung.
  • Achten Sie grundsätzlich auf eine sichere Internetverbindung (https), wenn Sie persönliche Daten an den OnlineShop übermitteln.
  • Wenden Sie sich an die Polizei, wenn Sie vermuten, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.

Nicht jeder Ärger ist Betrug

Man muss immer wieder daran Erinnern: Fehler passieren! Ich bin immer wieder mit viel zu aggressiven Kunden oder auch vollkommen überforderten Händlern konfrontiert. Da wird dann man, weil das ansonsten nichts beanstandende iPhone in falscher Farbe verschickt wurde, direkt mit einer „gedroht“. Oder ein unbedarfter Händler verursacht unnötigen Streit, weil er immer noch nicht weiss, wie die Rückabwicklung beim Widerrufsrecht funktioniert.

Wenn es dann mal im Streit endet, weil irgendeine Partei unzufrieden ist, muss man nicht gleich nach einem Betrug rufen, auch solche Streitigkeiten gehören halt zum Alltag. Käufer sollten insoweit schlicht prüfen, ob überhaupt schon ein zu Stande gekommen ist, ob man noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann und sich im Übrigen auf das sehr verbraucherfreundliche Gewährleistungsrecht berufen. Man ist als Käufer nicht alleine gelassen.

Fake-Shop & Betrug auf eBay: Rechte der Käufer

Sie haben als Käufer Rechte, bei einem seriösen Verkäufer stehen Ihnen Gewährleistung und ggfs. Garantie zur Seite. Wenn der Käufer nicht in der Lage ist, die geschuldete Kaufsache im geschuldeten Zustand zur Verfügung zu stellen können Sie den Kaufpreis mindern, Schadensersatz verlangen oder vom Kauf zurücktreten und rückabwickeln.

Wenn Sie Rückabwickeln oder einem Betrug aufgesessen sind, geht Ihr Interesse immer in die Richtung, Ihr Geld zurück zu erhalten – und eben dieses Recht haben Sie auch. Sie können Ihr Geld zurück verlangen.

Geld zurück bei Fake-Shop

Wer eine Forderung nach einem Warenbetrug hat, der findet in Deutschland ein Standardprogramm vor: Zur Rückzahlung auffordern, nach Verzug vielleicht zum Anwalt, sodann gerichtlicher Mahnbescheid. Wenn kein Widerspruch erfolgt: Vollstreckungsbescheid. Wenn ein Widerspruch erfolgt: . Im Idealfall wird mit dem Vollstreckungsbescheid der Gerichtsvollzieher los geschickt, der dann die Forderung vollstreckt, das Geld wird gezahlt und alles ist gut. Alle Kosten, die man bisher hatte, muss der Gegner – wenn man alles richtig gemacht hat – erstatten, auch dies wird vollstreckt, die Welt ist also in Ordnung. Wenn das Standardprogramm so durchläuft hat man nach ca. 3 Monaten auch sein Geld wieder.

Realität nach einem Internetbetrug

In den hier betreuten Strafverfahren rund um den Internetbetrug stelle ich immer wieder fest, dass laufend eben dieses Standardprogramm durchgezogen wird. Dabei ist die vorsichtige Ermittlung des Sachverhaltes erst einmal sinnvoller, bevor man wild weitere kostenauslösende Maßnahmen veranlasst. Denn: Manchmal ist es tatsächlich so, dass jemand ein oder zwei Artikel verkauft aber nicht geliefert hat. Wenn der dann noch einen Job hat, gibt es gute Aussichten, hier am Ende alles an Geld zurück zu erhalten. Man muss aber damit rechnen, dass hier gerade kein Einzelfall vorliegt, sondern dass man einer von vielen, vielleicht Dutzenden oder gar hunderten Betroffenen ist. Dann steht man sprichwörtlich in der Schlange und wartet darauf, dass der Betrüger brav irgendwann mal was bezahlt.

Wenn überhaupt eine Zustellung möglich ist, ich habe Verfahren erlebt, in denen der Mahnbescheid schlicht nicht zugestellt wurde mit dem Vermerk „Briefkasten überfüllt; Einwurf nicht möglich“.

Vollstrecken wird man in vielen Fällen dann kaum etwas können: Durch die bei einem umfangreich tätigen Betrüger massenhaft vorhandenen Betroffenen muss man realistisch befürchten, dass das, was an Vermögen da wäre, schon lange weg ist. Dazu kommt, dass die Forderungen durch die Kosten der Vollstreckung ja auch noch steigen, der wahrscheinlich überforderte Schuldner ist gleich noch mehr belastet. Wenn es dann um einen 60jährigen Arbeitslosen ohne Geld geht, weiss ich nicht, ob man sich damit trösten kann, dass ein Vollstreckungsbescheid 30 Jahre vollstreckbar ist – wo ist die Perspektive sein Geld, dass man nun auch noch zusätzlich ausgegeben hat, wieder zu bekommen?

Hebel Einziehung: Hoffnung bei Internetbetrug für Opfer

Durchaus etwas mehr Hoffnung darf man sich als Opfer eines Warenbetrugs aber dann machen, wenn noch irgendwo Vermögen bei den Straftätern vorhanden ist: Dieses kann die Strafverfolgungsbehörde sicherstellen mit der Zielrichtung, dass Opfer später hieraus entschädigt werden. Während dieses Verfahren früher komplex war und Beteiligte regelmässig überfordert hat, so ist es nach einer Reform der Vermögensabschöpfung zum 01.07.2017 vereinfacht und entschlackt, Opfer können sich hier durchaus Hoffnung auf eine verbesserte Situation machen. Zumal immer mehr Strafverfolgungsbehörden schon frühzeitig, noch vor einer Verurteilung, mit einem Vermögen sicherstellen.

Wer hier über durch Strafverfolger eingefrorenes Vermögen zugreifen möchte sollte sich aber sputen, es laufen Fristen um seine Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anzumelden. Hinzu kommt die Möglichkeit des Adhäsionsverfahrens, mit dem zeitnah noch im Strafverfahren Ansprüche geltend gemacht werden können. Insbesondere wenn es um einzelne Täter geht und keine Gruppen, die auch in sehr überschaubarem Rahmen agiert haben, gibt es durchaus Chancen zumindest einen Teil seines Geldes wieder zu bekommen.

Warenbetrug: Kosten bei Gegenwehr gegen Internetbetrug

Die Frage ist nun: Wie hoch sind denn diese Kosten? Es kommt drauf an, nämlich auf den Betrag der vollstreckt werden soll. Dabei sind die Kosten von 1 Euro bis 500 Euro gleichbleibend, ebenso von 501 Euro bis 1000 Euro. Alleine der Mahnbescheid wird bis 1000 Euro an gerichtlichen Kosten mit 32 Euro zu Buche schlagen. Wenn man den Gerichtsvollzieher beauftragt, etwa mit der Zustellung des Vollstreckungsbescheids und ersten Schritten, wird man wohl mit ca. 30 Euro bis 50 Euro rechnen. Sollte ein Rechtsanwalt beauftragt werden, schlägt der mit ca. 128 Euro (bei Forderung bis 500 Euro) bzw. ca. 199 Euro (bei Forderung bis 1000 Euro) zu Buche.

Internetbetrug: Was tun wenn man betrogen wurde?

So ärgerlich es für Betroffene im Nachhinein klingt, ist es doch am besten, vorzusorgen. Die Binsenweisheit „Was zu schön aussieht um wahr zu sein ist es meistens auch“ sollte man immer in Erinnerung haben.

Wenn man dann geschädigt wurde durch einen Internetbetrug, sollte man erst einmal ordentlich den Sachverhalt ermitteln und nicht blind loslegen. Gerade heute, dank Internet, ist es durchaus möglich, mit vertretbarem Aufwand über viele Schuldner einen Eindruck zu gewinnen. Eine Strafanzeige kann dabei kostenlos gestellt werden, im Zuge der Strafanzeige kann ggfs. über mehr in Erfahrung gebracht werden. Ein strukturiertes Vorgehen braucht zwar auch hier einen Anwalt, kann aber vielleicht durch zielgerichtete Maßnahmen mit weniger Kosten zielführender sein.

Natürlich denken manche – nicht zu Unrecht – daran, dass sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Allerdings ist es in meinem Alltag üblich, dass viele eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart haben. Wenn man auf diesem Betrag dann „sitzen bleiben wird“ und abwägen muss, ob er noch in Relation zu dem bereits verlorenen Geld steht, kommt schnell das böse Erwachen nach dem Warenbetrug.

Letztlich muss man sich Gedanken machen, um welche Forderung es bisher geht und ob die Relation gewahrt bleibt. Nicht zu Unrecht sagt der Volksmund insoweit, dass man dem schlechten Geld kein gutes hinterher werfen soll. Einen allgemeinen Rat darüber hinaus kann man aber nicht geben, vielmehr kommt es auf den Einzelfall an und den wichtigen Rat: Erst denken und rechnen, dann weiteres Geld ausgeben.

Links zum Thema Internetbetrug, Fake-Shop & eBay-Betrug

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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