Cybercrime Bundeslagebild 2017

Im Bundeslagebild 2017 zeigt sich ein erneuter Anstieg der Cyberkriminalität, wobei weiterhin Vermögensdelikte den Großteil ausmachen. Eine besondere Welle war auch 2017 die Thematik „“, wobei weiterhin die wirtschaftliche Bedeutung der Taten hervorzuheben ist

Cybercrime Bundeslagebild 2017 - Rechtsanwalt Ferner
Aktuelle Phänomene aus dem BKA Bundeslagebild Cybercrime 2017

Die aktuellen Entwicklungen fasst das BKA in seinem Bundeslagebild so zusammen:

Im Jahr 2017 war ein Anstieg der Straftaten von Cybercrime im engeren Sinne zu verzeichnen. Die PKS wies insgesamt 85.960 Delikte aus. Dies bedeutete einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 4,0 % (2016: 82.649). Die Aufklärungsquote 40,3 %, was einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozentpunkte entspricht.

Drei Viertel aller Straftaten wurden als Fälle von registriert. 4 Bereits bei der Auswertung der PKS-Fallzahlen 2016 zur Cybercrime im engeren Sinne wurde festgestellt, dass der Anstieg der Fallzahlen mit einem vergleichsweise starken Anstieg im Bereich des Computerbetrugs einherging. Für 2017 war in diesem Deliktsfeld ein weiterer Anstieg von 9,1 % zu verzeichnen. In 2017 durchgeführte Recherchen in zwei großen Bundesländern führten zu dem Ergebnis, dass die unter den relevanten Schlüsselzahlen des Computerbetrugs erfassten Delikte in den meisten Fällen keine „Cybercrime im engeren Sinne“ darstellten. In den meisten Fällen wurden Sachverhalte hierunter erfasst, bei denen das Internet lediglich als Tatmittel fungierte. Auch aus diesem Grund müssen die Fallzahlen der PKS differenziert betrachtet und bewertet werden.

Die Fallzahl zur missbräuchlichen Nutzung von Telekommunikationsdiensten gem. § 263a StGB sank um 41,7 %. Bereits im Bundeslagebild 2016 wurde auf die Änderung des PKS-Straftatenschlüssels zur Erfassung dieses Delikts hingewiesen. Der starke Rückgang in diesem Deliktsbereich setzte sich nunmehr weiter fort; insgesamt wurden lediglich noch 473 Fälle statistisch erfasst. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von unter einem Prozent an allen Cybercrime-Fällen.

BKA im Bundeslagebild Cybercrime 2017

Die Taten verteilen sich nach meinem Eindruck beim Tatmittel Internet wie es seit Jahren festzustellen ist:

Cybercrime Bundeslagebild 2017 - Rechtsanwalt Ferner
Tatmittel Internet im BKA Bundeslagebild Cybercrime 2017
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.