Preisangabenverordnung: Anwendungsbereich auf Produktmesse

Das OLG Frankfurt am Main (6 W 111/13) hat klargestellt:

Wird auf einer Automesse, die aus der Sicht des Letztverbrauchers als Leistungsschau angesehen wird,ein Fahrzeug ausgestellt, liegt hierin kein zur Preisangabe verpflichtendes „Angebot von Waren“ im Sinne von § 1 PAngV. (…) Wie sich aus den von der Antragstellerin vorgelegten Internetauszügen ergibt, handelt es sich bei der Messe um eine Leistungsschau der Automobilindustrie, bei der insbesondere Produktpremieren präsentiert werden. Die Messe richtet sich nicht vorrangig an Letztverbraucher. Vielmehr handelt es sich um eine Fachmesse, die nur an besonderen Tagen für Endverbraucher geöffnet ist. Es gibt deshalb keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die ausgestellten Fahrzeuge und Leistungen der Antragsgegnerin von Verbrauchern unmittelbar als Angebot zum Kauf aufgefasst wurden. Es mag zutreffen, dass – wie die Antragstellerin spekuliert – die Antragsgegnerin im Falle eines unmittelbares Kaufangebots eines Messebesuches für ein Ausstellungsstück nicht ablehnend reagiert hätte, sondern in Verhandlungen eingetreten wäre. Dies reicht jedoch gerade nicht aus, um den Anwendungsbereich der PAngV zu eröffnen.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.