Mogelpackung 2.0: Mehr drin, manchmal weniger, auf jeden Fall teurer

Wer ein wenig wachen Auges einkauft, der merkt sehr gut, wenn sich Packungsgrößen schrittweise ändern – auch ich erinnere mich problemlos, welche Füllmengen meine Lieblings-Chips-Sorten noch vor wenigen Jahren hatten. Insofern wird es für die meisten (mündigen) Verbraucher sicher nicht die enorme Überraschung sein, dass die Verbraucherzentrale Hamburg nun festgestellt hat, dass einige Produkte teurer wurden, etwa indem (angeblich) mehr drin ist – manchmal auch weniger – und der Preis im Handel am Ende gestiegen ist.

Aber: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sehr detailliert beobachtet und aufgelistet, wo sich Änderungen ergeben haben, insgesamt wird ein über 30seitiges PDF mit Produkten geboten. Wirklich sehr interessant, so wie auch die anderen Informationen rund um die Themen “Luft in der Verpackung” oder “Teure Großpackungen”. Ich empfehle einen Blick, auch wenn der Server dort zur Zeit mitunter sehr langsam ist:

Anmerkung: Würde die Verbraucherzentrale HH ihre Dokumente einer Creative-Commons-Lizenz unterstellen, würde ich hier sehr gerne die PDF-Datei parallel zum Download anbieten, geht aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht. Wer es haben möchte, muss daher warten bis der Server verfügbar ist bzw. schneller ist.

Hinweis: In dem PDF hat die Verbraucherzentrale offensichtlich die Beschriftungen durcheinander gebracht – wo “Alter Preis” steht, sollte “Neuer Preis” stehen. Und umgekehrt – sonst wären alle Produkte günstiger geworden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!