In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Klarstellung zur Irreführung durch sogenannte „Mogelpackungen“ getroffen. Unter dem Aktenzeichen I ZR 43/23 befasste sich der BGH mit der Frage, wann die Verpackung eines Produkts eine größere Füllmenge vortäuscht, als tatsächlich enthalten ist, und welche rechtlichen Konsequenzen dies nach sich zieht. Im Folgenden gehe ich…WeiterlesenEntscheidung des BGH zur „Mogelpackung“ – Ein Fall von irreführender Verpackung
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Mogelpackung (UWG)
Wer ein wenig wachen Auges einkauft, der merkt sehr gut, wenn sich Packungsgrößen schrittweise ändern – auch ich erinnere mich problemlos, welche Füllmengen meine Lieblings-Chips-Sorten noch vor wenigen Jahren hatten. Insofern wird es für die meisten (mündigen) Verbraucher sicher nicht die enorme Überraschung sein, dass die Verbraucherzentrale Hamburg nun festgestellt hat, dass einige Produkte teurer…WeiterlesenMogelpackung 2.0: Mehr drin, manchmal weniger, auf jeden Fall teurer
Mogelpackung: Durch die Verwendung einer so genannten Mogelpackung kann man Verbraucher täuschen und einen Wettbewerbsverstoss begehen – der Bundesgerichtshof (I ZR 78/16) hat aber deutlich gemacht, dass man es sich hier nicht zu leicht machen darf. So ist als erstes zu Fragen, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret…WeiterlesenWettbewerbsrecht: Irreführung durch Mogelpackung
Eine „Mogelpackung“, also eine Lebensmittelverpackung die mehr Inhalt vortäuscht als da ist, ist ein wettbewerbsverstoß und kann abgemahnt werden, so das OLG Karlsruhe (4 U 156/12). Hintergrund ist §7 II EichG, demzufolge Fertigpackungen so gestaltet und gefüllt sein müssen, dass keine größere Füllmenge vorgetäuscht wird als tatsächlich vorhanden ist. Diese Vorschrift ist zudem eine Marktverhaltsvorschrift…Weiterlesen„Mogelpackung“ ist Wettbewerbsverstoß