Fotoklau bei ebay: 20 Euro Schadensersatz pro Lichtbild angemessen

Das Landgericht Düsseldorf (23 S 66/12) fand beim „Fotoklau“ von 14 Lichtbildern bei einen Schadensersatz in Höhe von 20 Euro pro ausreichend. Die Argumentation in Düsseldorf: Wenn man den relevanten Markt – hier: Betreiber von ebay-Auktionen – betrachtet, zeigt sich, dass diese nicht bereit sind, für herkömmliche Lichtbilder von Produkten mehr als die benannten 20 Euro zu zahlen. Da bei der auf eben diesen Markt und objektive Vertragspartner abzustellen ist, verbleibt es bei 20 Euro pro Lichtbild.

Zum Thema:

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht + Kunst & Medien - ergänzt um Arbeitsrecht.