Auf EU-Ebene wurde mit dem 1. März 2021 ein neues EU-Energielabel geschaffen, das für mehr Transparenz und bessere Verbraucherinformation sorgen soll. Damit sind für bestimmte Produktgruppen die Zeiten von A+++, A++ und A+ auf dem bekannten Energielabel vorbei und es gilt eine neue Skala von A bis G. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten auf dem neuen Label mit verständlichen Piktogrammen aussagekräftige Informationen über den Energieverbrauch und die Eigenschaften von Neugeräten wie Füllmenge, Lautstärke oder Wasserverbrauch und können sich zusätzlich über einen QR-Code in der neuen Produktdatenbank EPREL informieren.
Dies gilt zunächst für Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinkühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen inklusive Waschtrockner, elektronische Bildschirmgeräte inklusive Fernseher und ab September 2021 auch für Leuchtmittel. Bis 2030 werden die Energielabel für die übrigen Produktgruppen sukzessive angepasst.
Diese Neugestaltung des Energielabels war notwendig, da es aufgrund von Effizienzverbesserungen immer mehr Geräte in den höheren Effizienzklassen A+++ bis A gab. Dadurch wurde die Vergleichbarkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Produktauswahl immer schwieriger. Mit der Überarbeitung des Labels werden die Produkte künftig wieder gleichmäßig über die gesamte Skala verteilt. Die oberste Gruppe wird zunächst möglichst frei gehalten, um Anreize für Effizienzverbesserungen zu setzen.
Hintergrund: EU-Energielabel
Das EU-Energielabel ist ein Kennzeichnungssystem, das dazu dient, Verbrauchern eine klare, sofort erkennbare Information über die Energieeffizienz und den Energieverbrauch von Produkten zu bieten. Dieses Label hilft dabei, die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt zu identifizieren und unterstützt damit die umweltbewussten Kaufentscheidungen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für das EU-Energielabel ist die Verordnung (EU) 2017/1369, die die Rahmenbedingungen für die Energiekennzeichnung festlegt und damit die vorherige Richtlinie 2010/30/EU ablöst. Diese Verordnung wurde erlassen, um die Rechtsvorschriften der EU zur Energiekennzeichnung zu aktualisieren und zu vereinheitlichen, indem ein neues Label eingeführt wird, das eine einfacher zu verstehende Skala von A bis G hat. Die höchste Klasse A kennzeichnet dabei die energieeffizientesten Produkte, während G die am wenigsten effizienten Produkte ausweist.
Anwendungsbereich
Das EU-Energielabel gilt für eine Vielzahl von Produktgruppen. Mit dem 1. März 2021 wurde das neue Energielabel für folgende Produktgruppen eingeführt:
- Haushaltskühlgeräte (Kühlschränke und Gefriergeräte)
- Waschmaschinen und Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Fernseher und andere Monitore
- Elektrische Lampen und Leuchten
- Externe Netzteile
- Elektromotoren
Das Ziel des neuen Energielabels ist es, das bisherige System zu vereinfachen, das durch die vielen Plus-Klassen (A+, A++, A+++) über die Jahre an Klarheit verloren hatte. Die Vereinfachung soll Verbrauchern die Kaufentscheidung erleichtern und die Hersteller dazu anregen, ihre Produkte hinsichtlich der Energieeffizienz zu verbessern.
Weiterhin enthält das neue Energielabel auch einen QR-Code, der mit einer EU-Datenbank verlinkt ist, der sogenannten Europäischen Produktdatenbank für Energiekennzeichnung (EPREL). Verbraucher können den QR-Code scannen, um zusätzliche Informationen zum Produkt zu erhalten.
In Zukunft ist geplant, das neue Energielabel schrittweise auf weitere Produktkategorien auszudehnen, um ein einheitliches System für die Energiekennzeichnung in der EU zu schaffen.
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