Zwei umfangreiche Fake News Netzwerke abgeschaltet

META teilt mit, dass man zwei – nicht miteinander verbundene – Netzwerke in China und Russland “ausgeschaltet” hat, weil diese gegen die Vorgaben zur Bekämpfung von koordiniertem, unauthentischen Verhalten verstoßen haben. Meta teilt in seinem Blog mit:

  • Die aus China stammende Beeinflussungsaktion lief über mehrere Social-Media-Plattformen und war die erste, die auf die Innenpolitik der USA vor den Zwischenwahlen 2022 und die Außenpolitik Tschechiens gegenüber China und der Ukraine abzielte.
  • Das russische Netzwerk – das größte seiner Art, das wir seit Beginn des Krieges in der Ukraine gestört haben – zielte vor allem auf Deutschland, Frankreich, Italien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich ab und verbreitete über ein weit verzweigtes Netzwerk von über 60 Websites, die sich als legitime Nachrichtenorganisationen ausgaben, Nachrichten über den Krieg und seine Auswirkungen.

Zur Vertiefung mit zahlreichen Beispielen werden die Papiere des DisinfoLab sowie von Meta selbst empfohlen!

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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