Wettbewerbsrecht & Verkaufsbeschränkungen: Begrenzte Abgabemengen müssen in Werbung benannt sein

Das Landgericht Stuttgart (37 O 40/12) hat nochmals festgehalten, dass Verkaufsbeschränkungen bereits in der Werbung benannt sein müssen – andernfalls handelt es sich um eine Irreführung. Hier ging es um Abgabebeschränkungen für iTunes-Gutscheine: Das Gericht ging davon aus, dass ein Kunde mehrere iTunes-Karten erwerben wollte, ihm aber gesagt wurde, es wäre nur eine Karte pro Kunde erlaubt. Da in der Werbeanzeige hiervon keine Rede war, lag ein Wettbewerbsverstoß vor.

Hinweis: Das Thema ist schwierig. Im vorliegenden Fall wies der betroffene Händler unter Vorlage von Kaufquittungen nach, dass andere Kunden problemlos mehrere Karten kaufen konnten und eine entsprechende Beschränkung nicht bestanden hat. Das aber verfängt nicht, wenn ein entsprechender Zeuge vorliegt – ein einzelner Vorfall, und sei er auf Grund eines ungewollt handelnden Angestellten vorgefallen, ist ausreichend. Auch sollte man vorsichtig sein, sich darauf zu berufen, dass Verbrauchern allgemein bekannt ist, dass nur Haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. Selbst wenn das Gericht dem folgt, kann darüber gestritten werden, was überhaupt haushaltsüblich ist (so etwa LG Hamburg, 327 O 272/11, zur Frage wie viele iTunes-Karten haushaltsüblich sind).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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